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Kindertagesbetreuung im Landkreis Fürth

Der Landkreis Fürth hat die Gesamtverantwortung dafür, dass rechtzeitig ausreichend Betreuungsplätze zur Verfügung stehen. Die Landkreisgemeinden haben nach Art. 5 BayKiBiG (Bayerisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz) den Auftrag ein entsprechendes bedarfsgerechtes Betreuungsangebot sicherzustellen. Um diese Aufgabe adäquat zu bewältigen, stehen die Bürgermeister und Sachbearbeiter der Landkreisgemeinden in regelmäßigem Austausch mit den Kita-Leitungen und deren Trägern vor Ort sowie der Kita-Aufsicht und der Jugendhilfeplanung des Kreisjugendamtes Fürth.

Kita-Aufsicht und Fachberatung
Beratung von Landkreisgemeinden, Kindertageseinrichtungen, Kita-Trägern und Eltern in Angelegenheiten der Kindertagesbetreuung
Krippen im Landkreis Fürth
Kontaktdaten
Kindergärten im Landkreis Fürth
Kontaktdaten
Horte im Landkreis Fürth
Kontaktdaten
Kindertagespflege im Landkreis Fürth
Beratung & Vermittlung
Übernahme des Elternbeitrags für Krippen, Kindergärten und Horte
Informationen zu den Voraussetzungen
Übernahme des Elternbeitrags für Kindertagespflege
Informationen zu den Voraussetzungen
Ferienbetreuung im Landkreis Fürth
Kontaktdaten
Schulische Betreuungsangebote
gebundene und offene Ganztagsschule, (verlängerte) Mittagsbetreuung