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Beurkundungen

Was wird beurkundet?

  • Vaterschaftsanerkennungen, wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind. Die Beurkundung ist auch bereits vor der Geburt möglich.
  • Erklärung der gemeinsamen elterlichen Sorge
  • die Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen minderjähriger Kinder

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Einkommensnachweise (bei Unterhaltsbeurkundungen)
  • Mutterpass

Gebühren

  • Die Beurkundungen erfolgen gebührenfrei.

Kontakt:

Landratsamt Fürth
Stresemannplatz 11
90763 Fürth
5. Stock


Beurkundung nur nach vorheriger Terminvereinbarung!

Frau Brylla (vormals Zschau)
Vertretung der Jugendamtsleitung
Arbeitsbereichsleitung 243 für Unterhaltsangelegenheiten und Beurkundung
Zimmer 5.01
Telefon: 0911 9773-1281
Telefax: 0911 9773-1253
E-Mail: [email protected]
Erreichbar: täglich


Beurkundung nur nach vorheriger Terminvereinbarung!

Frau Einwich
Zimmer 5.06
Telefon: 0911 9773-1262
Telefax: 0911 9773-1253
E-Mail: [email protected]
Erreichbar: Di-Fr 8.00 - 13:30 Uhr