-
Zuhause im Landkreis
Lebensraum & Wohlfühlgegend
- Notfallkonzept
- Landrat
- Unser Landkreis
- Landratsamt
-
Jugend, Familie und Senioren
-
Jugendamt
- Information, Beratung, Kinder- und Jugendschutz
- Kindertagesbetreuung
- Kommunale Jugendarbeit, Spielmobil und Kreisjugendring
- Frühe Hilfen, erzieherische Hilfen und sonstige Unterstützung
- Finanzielle Hilfen durch das Jugendamt
- Finanzielle Hilfen durch andere Stellen
- Sorgerecht, Unterhalt, Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen, Vormundschaft
- Familie
- Jugendamt - Aufbau und Organisation
- Links
- Senioren
-
Jugendamt
- Gesundheit und Soziales
- Umwelt und Bauen
- Verkehr
- Bildung und Schulen
- Integration
- Ausländer- / Staatsangehörigkeitswesen
- Gutes aus dem Fürther Land
- Bildungsportal
- Kreativ - Kunst und Kultur
- Ausbildung & Beruf
- Regionalmanagement
- Landkreisstiftung
- LEADER
- Erlebnis Landkreis Tourismus & Freizeit
- Gewerbe im Landkreis Metropolregion & Wirtschaft
Beurkundungen
Was wird beurkundet?
- Vaterschaftsanerkennungen, wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind. Die Beurkundung ist auch bereits vor der Geburt möglich.
- Erklärung der gemeinsamen elterlichen Sorge
- die Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen minderjähriger Kinder
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass
- Einkommensnachweise (bei Unterhaltsbeurkundungen)
- Mutterpass
Gebühren
- Die Beurkundungen erfolgen gebührenfrei.
Suche
Kontakt:
Landratsamt Fürth
Stresemannplatz 11
90763 Fürth
5. Stock
Beurkundung nur nach vorheriger Terminvereinbarung!
Frau Brylla (vormals Zschau)
Vertretung der Jugendamtsleitung
Arbeitsbereichsleitung 243 für Unterhaltsangelegenheiten und Beurkundung
Zimmer 5.01
Telefon: 0911 9773-1281
Telefax: 0911 9773-1253
E-Mail: [email protected]
Erreichbar: täglich
Beurkundung nur nach vorheriger Terminvereinbarung!
Frau Einwich
Zimmer 5.06
Telefon: 0911 9773-1262
Telefax: 0911 9773-1253
E-Mail: [email protected]
Erreichbar: Di-Fr 8.00 - 13:30 Uhr