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Sorgerecht
Kinder miteinander verheirateter Eltern:
Die Eltern haben die gemeinsame elterliche Sorge während der Ehe und im Regelfall auch nach der Scheidung. Alleinige elterliche Sorge ist nach wie vor möglich, wenn ein Elternteil einen entsprechenden Antrag stellt.
Erfolgt keine Einigung der Eltern, entscheidet das Familiengericht im Interesse des Kindeswohls. Dies gilt auch, wenn das Kindeswohl durch die gemeinsame Sorge gefährdet ist. Bei strittigen Fällen fordert das Familiengericht einen Bericht vom Allgemeinen Sozialdienst.
Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern:
Bei der Geburt des Kindes erhält die Mutter die alleinige elterliche Sorge. Durch eine Sorgeerklärung beim Kreisjugendamt Fürth ist es möglich, gemeinsam mit dem Vater die elterliche Sorge auszuüben. Das gemeinsame Sorgerecht kann unabhängig davon, ob die Eltern zusammenleben oder ob sie mit einer anderen Person verheiratet sind, vereinbart werden. Für die Sorgeerklärung ist die öffentliche Beurkundung erforderlich. Eine Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge ist nur auf Antrag durch eine familiengerichtliche Entscheidung möglich.
Welche Unterlagen Sie dafür benötigen, finden Sie hier...