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Einladungen / Verpflichtungserklärungen

Zum Nachweis der finanziellen Absicherung des Aufenthaltes verlangen die deutschen Auslandsvertretungen (Botschaften bzw. Konsulate) für die Erteilung eines Visums an ausländische Besucher in der Regel die Vorlage einer sogenannten Verpflichtungserklärung.

Wir weisen darauf hin, dass alle Angaben und Unterlagen zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung freiwillig sind

Das Landratsamt Fürth ist dann für die Ausstellung einer Verpflichtungserklärung zuständig, wenn Sie im Landkreis Fürth wohnen und der Besucher auch bei Ihnen während des Besuchsaufenthaltes wohnt. 

Bitte füllen Sie das Formblatt vollständig in Blockschrift  und gut leserlich aus.

Sie müssen persönlich bei der Ausländerbehörde erscheinen, da Ihre Unterschrift beglaubigt werden muss (Landratsamt Fürth, Dienstgebäude Zirndorf, 2. Stock).

Die Ausstellung einer Verpflichtungserklärung kann nur nach telefonische Terminvereinbarung unter den folgenden Rufnummern erfolgen. Ohne Termin kann eine Ausstellung nicht gewährleistet werden. Bitte beachten Sie, dass die Zuständigkeit sich nach IHREM Nachnamen und nicht nach dem Namen des Besuchers richtet!

Frau Porzelt     Zi. Nr.: 2.31 Buchstabe A - Z    

Am schnellsten erreichen Sie unsere Mitarbeiter per E-Mail: [email protected]. Bitte teilen Sie neben Ihrem Namen, Vornamen, Geburtsdatum auch Ihr Anliegen mit. Unvollständige Anfragen können leider nicht bearbeitet werden.

Folgende Unterlagen sollten Sie im ORIGINAL mit dem ausgefüllten und unterschriebenen Formular vorlegen:

  •  Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung

Aktuelle Einkommensnachweise z.B.:

  • Bei Arbeitnehmern  - Verdienstnachweise der letzten 3 Monate
  • Letzter Verdienstnachweis vom Ehegatte
  • Bei Selbständigen/Freiberuflichen letzter Einkommenssteuerbescheid und eine aktuelle Reingewinnbestätigung (nach Abzug der Steuern) des Steuerberaters
  • Rentenbescheid, Bewilligungsbescheid für Arbeitslosengeld I, Bankbürgschaft, Sicherheitsleistung in Form eines Sparbuch mit Sperrvermerk oder Bargeldhinterlegung (setzen Sie sich bitte wegen der Höhe der Einlage mit uns in Verbindung)
  • Mietvertrag und letzter Bankkontoauszug über die Mietzahlung oder Eigentumsnachweis (letzter Bankkontoauszug über die Grundsteuerzahlung)
  • Unterhaltsnachweise (Gerichtsurteil oder notarielle Beglaubigung)

Die Gebühr für die Prüfung einer Verpflichtungserklärung beträgt 29 Euro.

Umfang der Verpflichtung:

Als Gastgeber verpflichten Sie sich für sämtliche Kosten des Lebensunterhaltes, der Unterbringung, der Versorgung im Krankheitsfalle und bei Pflegebedürftigkeit sowie der Ausreise aufzukommen.

Sollte Ihr Gast öffentliche Mittel in Anspruch nehmen, so müssen Sie gegebenenfalls dafür aufkommen.