-
Zuhause im Landkreis
Lebensraum & Wohlfühlgegend
- Notfallkonzept
- Landrat
- Unser Landkreis
- Landratsamt
- Jugend, Familie und Senioren
- Gesundheit und Soziales
- Umwelt und Bauen
- Verkehr
- Bildung und Schulen
- Integration
- Ausländer- / Staatsangehörigkeitswesen
- Gutes aus dem Fürther Land
- Bildungsportal
- Kreativ - Kunst und Kultur
- Ausbildung & Beruf
- Regionalmanagement
- Landkreisstiftung
- LEADER
- Erlebnis Landkreis Tourismus & Freizeit
- Gewerbe im Landkreis Metropolregion & Wirtschaft
Makler, Kapitalanlagenvermittler, Anlageberater, Bauträger, Baubetreuer
Nach § 34 c der Gewerbeordnung (GewO) bedarf derjenige der Erlaubnis, der (eine oder mehrere) der folgenden Tätigkeiten ausübt:
Wer gewerbsmäßig...
- den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume oder Darlehen vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen will.
- den Abschluss von Verträgen über den Erwerb von Anteilscheinen einer Kapitalanlagegesellschaft oder Investmentaktiengesellschaft, von ausländischen Investmentanteilen, die im Geltungsbereich des Investmentgesetzes öffentlich vertrieben werden dürfen, von sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für die gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden, oder von öffentlich angebotenen Anteilen an einer und von verbrieften Forderungen gegen eine Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft vermitteln will.
- Anlageberatung im Sinne der Bereichsausnahme des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 des Kreditwesengesetzes betreiben will.
- Bauvorhaben als Bauherr im eigenem Namen für eigene oder fremde Rechnung vorbereiten oder durchführen und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte verwenden will.
- Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich vorbereiten oder durchführen will.
Die Erlaubnisse nach § 34 c der Gewerbeordnung (GewO) sind personenbezogen.
Antragsformulare erhalten Sie bei den Gewerbeämtern der einzelnen Gemeinden sowie im Landratsamt Fürth.
Folgende Unterlagen sind neben dem ausgefüllten Antrag noch erforderlich:
- Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden - Bitte bei der Wohnsitzgemeinde beantragen - Bitte angeben: Empfänger: Landratsamt Fürth; Verwendungszweck: Erlaubnis nach § 34 c GewO
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister - Bitte bei der Wohnsitzgemeinde beantragen - Bitte angeben: Empfänger: Landratsamt Fürth; Verwendungszweck: Erlaubnis nach § 34 c GewO
Suche
Zurück zu Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Weitere Bereiche im Gewerberecht: