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Waffenrecht
Bitte vereinbaren Sie zur Vorsprache einen Termin unter waffenrecht@lra-fue.bayern.de oder 0911/9773-1378 oder -1384.
Waffenbesitzkarte
Die häufigste Form der Erlaubnis ist die Waffenbesitzkarte, kurz WBK. Sie berechtigt dazu, die in der WBK eingetragenen Waffen einschließlich dazugehöriger Munition zu erwerben und zu besitzen. Sie berechtigt jedoch nicht dazu, die Waffe z.B. auf der Straße mitzuführen. Hierzu ist ein Waffenschein erforderlich (s.u.).
Die WBK gibt es in verschiedenen Ausführungen, die in der jeweiligen Farbe der WBK erkennbar ist:
- grüne Waffenbesitzkarte (allgemeine Waffenbesitzkarte)
- gelbe Waffenbesitzkarte (Waffenbesitzkarte für Sportschützen)
- rote Waffenbesitzkarte (Waffenbesitzkarte für Sammler und/oder Sachverständige)
Weitere waffenrechtliche Erlaubniss sind:
- Waffenschein
- Kleiner Waffenschein
- Munitionserwerbserlaubnis
- Schießerlaubnis
Voraussetzungen für eine waffenrechtliche Erlaubnis
Die Voraussetzungen für alle Arten von waffenrechtlichen Erlaubnissen (mit Ausnahme des Kleinen Waffenscheines) sind immer die gleichen:
- Sachkunde
- Zuverlässigkeit
- Persönliche Eignung
- Bedürfnis
Sachkunde:
Die Sachkunde wird durch einen Lehrgang erworben und durch ein Zeugnis nachgewiesen. Jäger können diese Sachkunde durch ihre Jägerprüfung nachweisen, Sportschützen durch einen anerkannten Lehrgang im Verein. Für den normalen Waffenschein (nicht der Kleine Waffenschein) ist eine spezielle Prüfung vor einem behördlichen Prüfungsausschuss notwendig.
Zuverlässigkeit
Die Zuverlässigkeit wird durch das Landratsamt überprüft. Dies geschieht nach Antragstellung und umfaßt Anfragen bei folgenden Behörden:
- Bundeszentralregister und Erziehungszentraregister
- staatsanwaltschaftliches Verfahrensregister
- Polizei
- Meldebehörde
Die Anfragen bei diesen Stellen erfolgt in der Regel online und ist innerhalb weniger Tage durchgeführt.
Persönliche Eignung
Die persönliche Eignung muss von der Waffenrechtsbehörde geprüft werden und ist i.d.R. durch das persönliche Erscheinen des Antragstellers ausreichend prüfbar.
Bedürfnis:
Durch das Bedürfnis weist der Antragsteller nach, dass er einen Grund hat Waffen zu besitzen.
Jäger weisen ihr Bedürfnis durch einen gültigen Jahresjagdschein nach. Sportschützen müssen eine Bestätigung ihres Schützenverbandes vorlegen. Sammler und Sachverständige legen eine Abhandlung zu ihrem Thema vor, das vom Bayer. Landeskriminalamt geprüft wird. Gefährdete Personen müssen im Einzelfall Nachweise erbringen, aus denen die Gefährdung belegt werden kann.
Vertretung
Wenn Sie sich vertreten lassen, ist immer eine Vollmacht vorzulegen. Einen entsprechenden Vordruck finden Sie am Ende dieser Seite.
Bitte beachten Sie, dass sich der Bevollmächtigte mit einem amtlichen Lichtbilddokument ausweisen können muss.
Formulare:
Formulare zum Download
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Waffenhandel
- Antrag auf Erteilung eines Kleinen Waffenscheins
- Antrag auf Erteilung einer Waffenherstellungserlaubnis
- Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis
- Anzeige des Erwerbs von Schusswaffen durch Erben
- Anzeige des Erwerbs/Überlassen von Schusswaffen
- Antrag auf Erteilung eines Europäischen Feuerwaffenpass
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betreiben einer ortsveränderlichen Schießstätte
- Antrag auf Erteilung einer Ausnahme zum Schießen durch Kinder
- Vordruck für eine Vollmacht
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betreiben einer Schießstätte
Hinweis:
Die Formulare können am PC ausgefüllt werden (Acrobat Reader vorausgesetzt), müssen aber ausgedruckt und unterschrieben an uns weitergeleitet werden. Dies kann erst geändert werden, sobald eine anerkannte Signatur zur Verfügung steht.
Ansprechpartner:
Herr Möhler
Zimmer-Nr. 2.51
Telefon: 0911/9773-1378
Telefax: 0911/9773 - 1311
Allgemeine Waffenbesitzkarte
Sportschützen
Sammler/Sachverständige
Waffenschein
Kleiner Waffenschein
Aufbewahrung von Schusswaffen
Erben
Die Antragsformulare und Merkblätter finden Sie am Ende dieser Seite