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Waffenschein
Der Waffenschein berechtigt dazu, die Schusswaffe zu führen, d.h. die Waffe auch in der Öffentlichkeit (z.B. auf der Strasse, beim Einkauf, auf Veranstaltungen etc.) mitzuführen.
Um Ihnen einen Waffenschein erteilen zu können, müssen Sie nachweisen, dass Sie wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib oder Leben gefährdet sind und die Schusswaffe geeignet ist, diese Gefährdung zu mindern.
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Ansprechpartner:
Herr Möhler
Zimmer-Nr. 2.51
Telefon: 0911/9773-1378
Telefax: 0911/9773 - 1311