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ACHTUNG: ! Längere Bearbeitungszeiten bei der Staatsangehörigkeitsbehörde!
Momentan kann die unverzügliche Bearbeitung Ihres Anliegens leider nicht gewährleistet werden. Um die Bearbeitungsprozesse nicht weiter zu verzögern, bitten wir Sie von weiteren Anfragen bzgl. des Bearbeitungsstandes Ihres Anliegens abzusehen.
Wir bitten um Verständnis, dass Anliegen nur nach vorheriger Terminvereinbarung bearbeitet werden können. Einen Termin buchen Sie bitte ausschließlich online. Eine telefonische Terminvereinbarung ist nicht mehr möglich!
Vor der Buchung eines Termins zur Abgabe des Einbürgerungsantrags empfehlen wir die Buchung eines Beratungsgesprächs. Dieses findet ausschließlich telefonisch statt, daher bitten wir Sie die telefonische Erreichbarkeit zu Ihrem Termin sicherzustellen.
So geht´s:
1. Auswahl der für Sie zutreffenden Kategorie (Einbürgerung oder sonstige Leistungen)
2. Auswahl Ihres Anliegens
3. Termin auswählen (sollte keine Auswahl möglich sein, sind alle Termine innerhalb der nächsten 3 Wochen leider ausgebucht)
4. Buchung abschließen
5. Sie erhalten nun eine Terminbestätigung per E-Mail. In dieser E-Mail finden Sie eine Liste aller für diesen Termin notwendigen Unterlagen. (Sollte etwas für Sie nicht zutreffen, z.B. Geburtsurkunde des Kindes, Sie sind aber kinderlos, können Sie auf die Vorlage dieser Unterlage verzichten.)
6. Bringen Sie alle Unterlagen zu Ihrem Termin mit (Sollten die erforderliche Unterlagen bis zu Ihrem gebuchten Termin nicht vollständig sein, bitten wir den Termin rechtzeitig zu stornieren und einen neuen Termin zu buchen.)
Alle für Ihre Termine wichtigen Vordrucke und Formulare haben wir hier für Sie bereitgestellt.
Unsere Mitarbeiter erreichen Sie per E-Mail: [email protected]. Bitte teilen Sie neben Ihrem Namen, Vornamen, Geburtsdatum auch Ihr Anliegen mit. Unvollständige Anfragen können leider nicht bearbeitet werden.
Staatsangehörigkeitsbehörde
Nach Artikel 116 des Grundgesetzes ist, vorbehaltlich anderweitiger Regelung, deutsche Staatsangehörige bzw. deutscher Staatsangehöriger, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebene/r deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiet des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31.12.1937 Aufnahme gefunden hat.
Wer die deutsche Staatsangehörigkeit erwirbt und wie sie erworben wird regelt das deutsche Staatsangehörigkeitsgesetz. Es trat in seiner ursprünglichen Fassung vom 22.07.1913 am 01.01.1914 in Kraft und wurde seitdem mehrfach geändert. Ausschlaggebend für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ist die zu diesem Zeitpunkt (Geburt, Eheschließung, Einbürgerung) geltende Fassung des Staatsangehörigkeitsgesetzes.
Mit dem Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit wird gleichzeitig die Rechtsstellung einer Unionsbürgerin bzw. eines Unionsbürgers erworben. Eine eigene Unionsbürgerschaft gibt es allerdings bislang nicht.
Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit
Die deutsche Staatsangehörigkeit wird erworben
- durch Geburt (§ 4 StAG)
- durch Erklärung (§ 5 StAG)
- durch Annahme als Kind (§ 6 StAG)
- durch Ausstellung der sog. Spätaussiedlerbescheinigung nach
§ 15 Abs. 1 oder 2 BVFG (§ 7 StAG) - für eine Ausländerin bzw. einen Ausländer durch Einbürgerung (§§ 8, 9, 10 StAG).
Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit
Die Staatsangehörigkeit kann jedoch auch wieder verlorengehen, und zwar
- durch Entlassung (§ 18 - 24 StAG)
- durch den Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit (§ 25 StAG)
- durch Verzicht (§ 26 StAG)
- durch Annahme als Kind durch eine ausländische Person (§ 27 StAG)
- durch Eintritt in die Streitkräfte oder einen vergleichbaren bewaffneten Verband eines ausländischen Staates (§ 28 StAG)
- durch Erklärung (§ 29 StAG)
- durch Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes (§ 35 StAG)
Staatsangehörigkeitsausweis
Der Staatsangehörigkeitsausweis ist ein förmlicher Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Er ist in Einzelfällen, zum Beispiel bei einer Adoption erforderlich.
Die Notwendigkeit der Vorlage eines Staatsangehörigkeitsausweises wird dem Betroffenen von der jeweiligen Behörde mitgeteilt.
Die Gebühr für den Staatsangehörigkeitsausweis beträgt 25,- Euro.
Anträge auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises sowie nähere Informationen erhalten Sie bei uns.
Ansprechpartner:
Herr Boguth Buchstabe A - H
Zi.Nr.: 2.26
E-mail: mailto:[email protected]
Herr Schlopsna Buchstabe I - R
Zi.Nr.: 2.27
E-mail: mailto:[email protected]
Frau Makuschin Buchstabe S - Z
Zi.Nr.: 2.27
E-mail: mailto:[email protected]