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Hinweise zur Einbürgerung

Durch die vom Bundestag am 19.01.2024 beschlossene Reform des Einbürgerungsrechts ändert sich momentan noch nichts an den geltenden Regelungen zur Einbürgerung. Wir bitten daher von telefonischen Anfragen abzusehen.

Erst nachdem dieser Beschluss das ordnungsgemäße Gesetzgebungsverfahren durchlaufen und letztendlich in Kraft getreten ist, ist diese Reform für die Staatsangehörigkeitsbehörden anwendbar.

Nähere Informationen zum Inhalt der geplanten Änderungen finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums des Innern und für Heimat.

Aktuell geltende Regelungen sowie Informationen finden Sie auf unserer Website, unter Einbürgerungen - Landkreis Fürth (landkreis-fuerth.de)

Die Einbürgerung ist die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an eine Ausländerin oder einen Ausländer. Sie muss beantragt werden und wird durch Aushändigung einer besonderen Einbürgerungsurkunde vollzogen.

Eine Beantragung der Einbürgerung in den deutschen Staatsverband beim Landratsamt Fürth ist nur möglich, wenn Sie im Landkreis Fürth wohnen. Weiter Informationen finden Sie auf den nachfolgenden Seiten.

Antragstellung und erforderliche Unterlagen:

Für ein Beratungsgespräch, die Abgabe des Antrages auf Einbürgerung sowie die in diesem Zusammenhang vorzulegenden Unterlagen wird um persönliche Vorsprache gebeten. Einen Termin vereinbaren Sie bitte mit den zuständigen Sachbearbeitern.

Vorab können Sie bereits einen unverbindlichen Quick-Check durchführen um die Erfolgsaussichten Ihres Antrags zu prüfen.

Alternativ können Sie Ihre Einbürgerung auch mittels Online-Verfahren beantragen. Hierzu müssen Sie sich mit Ihrer BayernID anmelden. Die Gebühr muss ebenfalls online bezahlt werden.

Die allgemeinen Voraussetzungen sind:

  • rechtmäßiger und gewöhnlicher Aufenthalt von 8 Jahren in Deutschland
  • unbefristetes Aufenthaltsrecht (Niederlassungserlaubnis, Blaue Karte EU, Freizügigkeitsberechtigte) oder eine befristete Aufenthaltserlaubnis (nicht nach §§ 16, 17, 20, 22, 23 Abs. 1, 23a, 24 und 25 Abs. 3 bis 5 Aufenthaltsgesetz erteilt)
  • die/der Einbürgerungswillige muss handlungsfähig oder gesetzlich vertreten sein
  • Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland
  • es dürfen keine Verurteilungen zu einer rechtswidrigen Tat vorliegen. Außer Betracht bleiben z.B. Verurteilungen zu Geldstrafe bis zu 90 Tagessätzen bzw. Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten
  • der Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten  Familienangehörigen muss gesichert sein
  • es müssen ausreichende Deutschkenntnisse vorliegen  (mindestens im Umfang des Zertifikates Deutsch B 1)
  • Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland (Einbürgerungstest) sind nachzuweisen. Wenn die/der Einbürgerungswillige eine Hauptschule oder eine Berufsausbildung in Deutschland erfolgreich abgeschlossen oder einen vergleichbaren oder höheren Schulabschluss einer deutschen allgemeinbildenden Schule absolviert hat, ist kein Einbürgerungstest notwendig
  • die bisherige Staatsangehörigkeit muss aufgegeben werden oder automatisch verloren gehen (Ausnahme sind z.B. EU-Angehörige)

Für Deutschverheiratete Personen kann der Aufenthalt auf drei Jahre verkürzt werden. Sind Sie Asylberechtigter oder Flüchtling oder Staatenlos kann die erforderliche Aufenthaltsdauer auf 6 Jahre verkürzt werden. Ebenso kann der Aufenthalt auf sechs Jahre verkürzt werden wegen besonderer Integrationsleistungen (deutlich über dem Sprachniveau des Zertifikates Deutsch liegende Sprachkenntnisse z.B. Zertifikat Deutsch B2 und höher und besonderes ehrenamtliches Engagement, z.B. in Sportvereinen oder bei der Feuerwehr). Desweiteren kann die Aufenthaltsdauer auf sieben Jahre verkürzt werden, wenn Sie einen erfolgreich abgeschlossenen Integrationskurs nachweisen können.

Gebühren:

Die Gebühr für die Einbürgerung beträgt grundsätzlich 255,-- €. Für minderjährige Kinder, die mit eingebürgert werden und keine eigenen Einkünfte haben, beträgt die Gebühr 51,-- €.

Ansprechpartner:

Buchstabe: A – H  Herr Boguth

Buchstabe: I – R  Herr Schlopsna

Buchstabe: S - Z Frau Makuschin

Am schnellsten erreichen Sie unsere Mitarbeiter per E-Mail: [email protected]. Bitte teilen Sie neben Ihrem Namen, Vornamen, Geburtsdatum auch Ihr Anliegen mit. Unvollständige Anfragen können leider nicht bearbeitet werden.

Link zu weiteren Informationen:

Bayern-Portal