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Hinweise zur Einbürgerung

Wenn Sie im Landkreis Fürth wohnen und eine Einbürgerung in den deutschen Staatsverband beantragen

Die allgemeinen Voraussetzungen sind:

  • rechtmäßiger und gewöhnlicher Aufenthalt von 8 Jahren in Deutschland
  • unbefristetes Aufenthaltsrecht (Niederlassungserlaubnis, Blaue Karte EU, Freizügigkeitsberechtigte) oder eine befristete Aufenthaltserlaubnis (nicht nach §§ 16, 17, 20, 22, 23 Abs. 1, 23a, 24 und 25 Abs. 3 bis 5 Aufenthaltsgesetz erteilt)
  • die/der Einbürgerungswillige muss handlungsfähig oder gesetzlich vertreten sein
  • Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland
  • es dürfen keine Verurteilungen zu einer rechtswidrigen Tat vorliegen. Außer Betracht bleiben z.B. Verurteilungen zu Geldstrafe bis zu 90 Tagessätzen bzw. Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten
  • der Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten  Familienangehörigen muss gesichert sein
  • es müssen ausreichende Deutschkenntnisse vorliegen  (mindestens im Umfang des Zertifikates Deutsch B 1)
  • Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland (Einbürgerungstest) sind nachzuweisen. Wenn die/der Einbürgerungswillige eine Hauptschule oder eine Berufsausbildung in Deutschland erfolgreich abgeschlossen oder einen vergleichbaren oder höheren Schulabschluss einer deutschen allgemeinbildenden Schule absolviert hat, ist kein Einbürgerungstest notwendig
  • die bisherige Staatsangehörigkeit muss aufgegeben werden oder automatisch verloren gehen (Ausnahme sind z.B. EU-Angehörige)

Für Deutschverheiratete Personen kann der Aufenthalt auf drei Jahre verkürzt werden. Sind Sie Asylberechtigter oder Flüchtling oder Staatenlos kann die erforderliche Aufenthaltsdauer auf 6 Jahre verkürzt werden. Ebenso kann der Aufenthalt auf sechs Jahre verkürzt werden wegen besonderer Integrationsleistungen (deutlich über dem Sprachniveau des Zertifikates Deutsch liegende Sprachkenntnisse z.B. Zertifikat Deutsch B2 und höher und besonderes ehrenamtliches Engagement, z.B. in Sportvereinen oder bei der Feuerwehr). Desweiteren kann die Aufenthaltsdauer auf sieben Jahre verkürzt werden, wenn Sie einen erfolgreich abgeschlossenen Integrationskurs nachweisen können.

Gebühren:

Die Gebühr für die Einbürgerung beträgt grundsätzlich 255,-- €. Für minderjährige Kinder, die mit eingebürgert werden und keine eigenen Einkünfte haben, beträgt die Gebühr 51,-- €.

Antragstellung und erforderliche Unterlagen:

Für ein Beratungsgespräch, die Abgabe des Antrages auf Einbürgerung sowie die in diesem Zusammenhang vorzulegenden Unterlagen wird um persönliche Vorsprache gebeten.

Ansprechpartner:

Buchstabe: A – O  Herr Boguth, Tel.:   0911 – 9773 – 1315  (Zimmer 2.26)

Buchstabe: P– Z  Herr Schlopsna, Tel.:   0911 – 9773 – 1316  (Zimmer 2.27)

Zur Vermeidung von Wartezeiten wird eine telefonische Terminvereinbarung unter der o.g. Rufnummer empfohlen.

Link zu weiteren Informationen:

Bayern-Portal