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Organisation der Arbeit kommunaler Behindertenbeauftragter
Nachfolgend sind die Aufgabenschwerpunkte eines kommunalen Behindertenbeauftragten beispielhaft dargestellt.
I. Individuelle Beratung behinderter Menschen und ihrer Angehörigen
Die Beratung und Informationen von Menschen mit Behinderungen steht an erster Stelle der Tätigkeit. Der Beauftragte stellt für behinderte Menschen eine Anlaufstelle vor Ort mit Wegweiserfunktion dar, um ratsuchende Menschen an die für sie zuständige Stelle weiterzuleiten.
- Anbieten von Sprechstunden zur Beratung von Menschen mit Behinderungen und der Angehörigen
- Beratung über Zuständigkeiten von Ämtern
- Beratung in persönlichen Angelegenheiten
- Beratung bei rechtlichen Fragen
- Mithilfe bei der Formulierung von Eingaben und Anträgen in Fällen von Beschwerden oder Benachteiligungen
II. Die Beratung von Institutionen und die Koordination der Angebote vor Ort
Über die persönliche Beratung hinaus befassen sich kommunale Behindertenbeauftragte mit der Beratung von Wohlfahrtsverbänden und Behindertenverbänden sowie der Koordniation der Angebote und Planungen unterschiedlicher Träger vor Ort.
- Aufzeigen von Versorgungslücken im Angebot der Hilfen für behinderte Menschen
Beratung und Übernahme von Koordinierungsaufgaben für einzelne Behindertenverbände
Beratung von Selbsthilfegruppen
- Förderung von örtlichen Arbeitsgemeinschaften
- Beratung im Rahmen von Einrichtungsplanung der Behindertenhilfe
Koordination der Angebote privater und öffentlicher Träger
- Beratung von Wohlfahrtsverbänden, Ärzten usw.
Mitarbeit in einer gemeinsamen Beratungsstelle verschiedener Rehabilitationsträger
III. Die Mitwirkung der kommunalen Behindertenplanung
Auch Planungsaufgaben gehören zum Aufgabenbereich der Behindertenbeauftragten wie beispielsweise die Erstellung eines Behindertenplanes. Der Behinderten-/Integrationsplan dient dazu, die Situation der in einer Gemeinde/Landkreis lebenden Menschen mit Behinderung möglichst detailliert darzustellen. Er soll die Zielsetzung der Behindertenhilfe konkretisieren und als Grundlage für eine Gesamtplanung dienen und stellt somit eine Ausgangslage für weitere zielgerichtete Planung dar.
- Ermittlung der Zahlen behinderter Menschen vor Ort
Abstimmung und Einbindung des Angebots der Hilfen in das Gesamtangebot sozialer Dienstleistungen
Analyse des subjektiven Bedarfs der Menschen mit Behinderung
Planung von Maßnahmen zur Neuschaffung von Diensten und Einrichtungen
Feststellung der Förderungswürdigkeit und von Einrichtungsstandorten
Evaluation der Planungserfolge
- Beratung bei baulicher Gestaltung und Schaffung von Wohnraum für Menschen mit Behinderung
- Mitwirkung bei der Planung im Verkehrsbereich (öffentl. Personennahverkehr) und der Infrastrukturgestaltung (z.B. Parkflächen, Schwimmbäder, Sportanlagen)
- Erarbeitung rechtlicher Grundlagen
IV. Mitwirkung in öffentlichen Gremien
Sehr unterschiedlich sind die Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten kommunaler Behindertenbeauftragter an politischen Gremien. Behindertenauftragte sind oftmals im Behindertenbeirat der Stadt oder im Ausschuss für Gesundheit und Soziales beteiligt.
- Mitarbeit im Behindertenbeirat
- Geschäftsführung des Behindertenbeirates
- Mitarbeit in kommunalen Arbeitsgemeinschaften
- Mitwirkung in Ausschüssen und Kreisrat
V. Öffentlichkeitsarbeit und Fortbildung
Ein weiterer Aufgabenschwerpunkt ist die Öffentlichkeitsarbeit. Dazu gehören:
Organisation von öffentlichen Veranstaltungen
- Erstellen von Informationsmaterial
Organisation von Fortbildungen
- Förderung der Selbsthilfe
- Eigenständige Durchführung von Fortbildungen
Christian Siegling
Landratsamt Fürth,
Dienststelle Zirndorf
Im Pinderpark 2
Zimmer 3.29
Telefon: 0911/9773-1705
E-Mail: behindertenbeauftragter@lra-fue.bayern.de
www.landkreis-fuerth.de/behindertenbeauftragter
Sprechstunden nach telefonischer Terminvereinbarung