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Organisation der Arbeit kommunaler Behindertenbeauftragter

Nachfolgend sind die Aufgabenschwerpunkte eines kommunalen Behindertenbeauftragten beispielhaft dargestellt.

 

I. Individuelle Beratung behinderter Menschen und ihrer Angehörigen

Die Beratung und Informationen von Menschen mit Behinderungen steht an erster Stelle der Tätigkeit. Der Beauftragte stellt für behinderte Menschen eine Anlaufstelle vor Ort mit Wegweiserfunktion dar, um ratsuchende Menschen an die für sie zuständige Stelle weiterzuleiten.

  • Anbieten von Sprechstunden zur Beratung von Menschen mit Behinderungen und der Angehörigen
  • Beratung über Zuständigkeiten von Ämtern
  • Beratung in persönlichen Angelegenheiten
  • Beratung bei rechtlichen Fragen
  • Mithilfe bei der Formulierung von Eingaben und Anträgen in Fällen von Beschwerden oder Benachteiligungen

 

II. Die Beratung von Institutionen und die Koordination der Angebote vor Ort

Über die persönliche Beratung hinaus befassen sich kommunale Behindertenbeauftragte mit der Beratung von Wohlfahrtsverbänden und Behindertenverbänden sowie der Koordniation der Angebote und Planungen unterschiedlicher Träger vor Ort.

  • Aufzeigen von Versorgungslücken im Angebot der Hilfen für behinderte Menschen
  • Beratung und Übernahme von Koordinierungsaufgaben für einzelne Behindertenverbände

  • Beratung von Selbsthilfegruppen

  • Förderung von örtlichen Arbeitsgemeinschaften
  • Beratung im Rahmen von Einrichtungsplanung der Behindertenhilfe
  • Koordination der Angebote privater und öffentlicher Träger

  • Beratung von Wohlfahrtsverbänden, Ärzten usw.
  • Mitarbeit in einer gemeinsamen Beratungsstelle verschiedener Rehabilitationsträger

 

III. Die Mitwirkung der kommunalen Behindertenplanung

Auch Planungsaufgaben gehören zum Aufgabenbereich der Behindertenbeauftragten wie beispielsweise die Erstellung eines Behindertenplanes. Der Behinderten-/Integrationsplan dient dazu, die Situation der in einer Gemeinde/Landkreis lebenden Menschen mit Behinderung möglichst detailliert darzustellen. Er soll die Zielsetzung der Behindertenhilfe konkretisieren und als Grundlage für eine Gesamtplanung dienen und stellt somit eine Ausgangslage für weitere zielgerichtete Planung dar.

  • Ermittlung der Zahlen behinderter Menschen vor Ort
  • Abstimmung und Einbindung des Angebots der Hilfen in das Gesamtangebot sozialer Dienstleistungen

  • Analyse des subjektiven Bedarfs der Menschen mit Behinderung

  • Planung von Maßnahmen zur Neuschaffung von Diensten und Einrichtungen

  • Feststellung der Förderungswürdigkeit und von Einrichtungsstandorten

  • Evaluation der Planungserfolge

  • Beratung bei baulicher Gestaltung und Schaffung von Wohnraum für Menschen mit Behinderung
  • Mitwirkung bei der Planung im Verkehrsbereich (öffentl. Personennahverkehr) und der Infrastrukturgestaltung (z.B. Parkflächen, Schwimmbäder, Sportanlagen)
  • Erarbeitung rechtlicher Grundlagen

 

IV. Mitwirkung in öffentlichen Gremien

Sehr unterschiedlich sind die Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten kommunaler Behindertenbeauftragter an politischen Gremien. Behindertenauftragte sind oftmals im Behindertenbeirat der Stadt oder im Ausschuss für Gesundheit und Soziales beteiligt.

  • Mitarbeit im Behindertenbeirat
  • Geschäftsführung des Behindertenbeirates
  • Mitarbeit in kommunalen Arbeitsgemeinschaften
  • Mitwirkung in Ausschüssen und Kreisrat

 

V. Öffentlichkeitsarbeit und Fortbildung

Ein weiterer Aufgabenschwerpunkt ist die Öffentlichkeitsarbeit. Dazu gehören:

  • Organisation von öffentlichen Veranstaltungen

  • Erstellen von Informationsmaterial
  • Organisation von Fortbildungen

  • Förderung der Selbsthilfe
  • Eigenständige Durchführung von Fortbildungen
Kontakt:

Christian Siegling

Landratsamt Fürth,
Dienststelle Zirndorf
Im Pinderpark 2

Zimmer 3.29

Telefon: 0911/9773-1705
E-Mail: [email protected]

www.landkreis-fuerth.de/behindertenbeauftragter

Sprechstunden nach telefonischer Terminvereinbarung