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Die Hersteller und Vertreiber von Verkaufsverpackungen sind gesetzlich verpflichtet, diese zurückzunehmen, zu sortieren und wiederzuverwerten oder zu entsorgen. Um dies zu organisieren wurden die Dualen Systeme gegründet. Beim Einkauf eines verpackten Produktes zahlen Sie für die Entsorgung der Produktverpackung mit.
Der Landkreis Fürth erhebt keine Abfallgebühren für die Sammlung und Entsorgung der Verkaufsverpackungen.
Was darf in die Gelbe Tonne?
In die Gelbe Tonne dürfen Verkaufsverpackungen aus Kunststoff, Metall und Verbundstoffe:
Spülen Sie Joghurtbecher und Co. nicht aus! Es genügt, wenn sie löffelrein sind. Denken Sie bitte auch daran, dass die Verpackungen restentleert sind, bevor Sie diese in der Gelben Tonne entsorgen.
Wichtig: Fehlbefüllte Gelbe Tonnen bleiben bei der Abholung stehen und müssen nachsortiert werden.
Wo finde ich weitere Infos zur Entsorgung der Verkaufsverpackungen
Die Dualen System haben auf einer Informationsseite Tipps zum Trennen der Verpackungsabfälle und zum Recycling zusammengestellt.
Bitte wenden Sie sich an die Entsorgungsfirma Hofmann:
Tel. 0800 1004337
(kostenfreie Service-Hotline)
E-Mail
[email protected]
Homepage
www.hofmann-denkt.de