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Abfallgebühren / Bescheid


Gibt es jedes Jahr einen Abfallgebührenbescheid?

Nein.

Der letzte Bescheid gilt so lange, bis sich die Gebühren ändern (z.B. beim Tausch der Restmülltonne, wenn weitere Wohnungen hinzukommen). Dann erhalten Sie einen Änderungsbescheid. Ansonsten bleibt der letzte Bescheid auch für Nebenkostenrechnung, Steuer, etc. gültig.

Wann muss ich die Abfallgebühren bezahlen?

Die Gebühren sind zur Mitte des Quartals fällig. Dies sind

15. Februar: für Januar bis März

15. Mai: für April bis Juni

15. August: für Juli bis September

15. November: für Oktober bis Dezember

Als Grundstückseigentümer können Sie ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Dann werden die Abfallgebühren bei Ihnen abgebucht. 

Kann ich während des Jahres Mülltonnen an- und abmelden?

Sind Sie Grundstückseigentümer? Dann können Sie jederzeit Tonnen anmelden, ändern und ggf. auch abmelden. Die Änderung nehmen wir immer zum Ersten eines Monats vor. Bei Wohnungseigentümergemeinschaften regelt dies die Hausverwaltung. Mieter wenden sich bitte an den Grundstückeigentümer.


Behälter


Mein Behälter ist defekt. Was ist zu tun?

Bitte melden Sie sich telefonisch oder per E-Mail bei der Abfallberatung. Wir werden veranlassen, dass der Behälter repariert oder ausgetauscht wird.

Warum befindet sich auf der Tonne ein weißer Aufkleber?

Jede Tonne, sowohl Restmüll-, Bio- als auch Papiertonne ist einem Grundstück zugeordnet. Die Adresse sowie Behälternummer und -größe finden Sie auf dem seitlich am Korpus aufgeklebten Etikett. Bitte nutzen Sie nur die Tonne, die mit Ihrer Adresse beschriftet ist. Sollte sich das Etikett ablösen, melden Sie sich bitte bei der Abfallberatung. Dann werden wir einen neuen Aufkleber anbringen lassen.

Wird eine Tonne erfasst, wenn sie geleert wird?

Ja.

In jedem Behälter ist ein Chip mit einer 16-stelligen Ziffern-Buchstabenkombination verbaut. Beim Entleerungsvorgang wird diese Identnummer erfasst und mit Entleerungsdatum und -zeit an das Landratsamt übermittelt. Die Leerungsdaten werden zur Abrechnung mit den Entsorgern benötigt. Die Anzahl der Leerungen oder das Gewicht der Tonne haben keinen Einfluss auf die Gebühr.

Dürfen "kompostierbare" Maisstärkebeutel in die Biotonne gegeben werden?

Nein.

Der Biomüll aus dem Landkreis Fürth wird ca. 4-6 Wochen kompostiert. Die Maisstärkebeutel brauchen aber mindestens drei Monate, um abgebaut zu werden. Sie müssen daher aussortiert werden. Sparen Sie sich das Geld für diese Tüten und sammeln Sie den Biomüll stattdessen in Zeitungspapier oder Bäckertüten.

Gibt es Windeltonnen?

Nein.

Im Landkreis Fürth gibt es keine Windeltonnen. Wenn vorübergehend wegen Windeln von Säuglingen oder Pflegefällen mehr Restmüll anfällt, lohnt es sich, die Tonne gegen ein größeres Behältnis austauschen zu lassen. Weitere Informationen hierzu bei der Abfallberatung. Wenn der Nachwuchs keine Windeln mehr benötigt, kann die Restmülltonne zum nächsten Monatsersten wieder gegen ein kleineres Behältnis ausgetauscht werden. 

Kann ich Abfälle neben der Tonne bereitlegen? Werden diese entsorgt?

Nein.

Bitte denken Sie daran: Die Tonne muss am Entleerungstag mit geschlossenem Deckel am Straßenrand bereitgestellt werden. Jeder, der überfüllte Restmülltonnen bereitstellt, entsorgt mehr Volumen als er bezahlt. Mehrmengen an Papier oder Gartenabfällen bis 150 kg können Sie kostenlos am Wertstoffhof abgeben.

Was kann ich tun wenn mehr Restmüll anfällt als in meine Tonne passt?

Wenn dauerhaft mehr Restmüll anfällt, dann lohnt es sich die Restmülltonne gegen ein größeres Behältnis austauschen zu lassen. Weitere Informationen hierzu bei der Abfallberatung. Sollte vorübergehend mehr Restmüll enstehen, weil Sie beispielsweise den Keller ausräumen, dann können Sie Restmüll gegen Gebühr von 10 € bis 100 kg am Wertstoffhof anliefern.

Muss ich die Tonne zur Entleerung an den Straßenrand stellen oder wird sie aus dem Grundstück geholt?

Die Abfuhr erfolgt ab 6:30 Uhr. Bitte stellen Sie Ihre Behälter rechtzeitig am Straßenrand bereit. Bei einer Baustelle oder Straßensperrung müssen die Tonnen an die nächste mit Müllfahrzeugen befahrbare Straße gefahren werden. Die Behälter werden nicht aus dem Grundstück geholt oder dorthin zurückgestellt. Die Termine finden Sie im Abfuhrkalender.

Meine Tonne wurde nicht geleert. Was tun?

Wenn Sie den Behälter rechtzeitig bereitgestellt haben und es keine widrigen Umstände gab (z.B. Befahrung der Straße wegen Eisglätte oder Baustelle nicht möglich), dann wird der Behälter nachträglich geleert. Alternativ kann auch Zusatzmüll vereinbart werden. Bitte melden Sie sich bei uns, wir finden eine Lösung.

Meine Tonne ist verschwunden. Was kann ich tun?

Schauen Sie bitte, ob die Tonne in der Nachbarschaft steht. Manchmal werden Tonnen von Anwohnern oder Müllfahrern woanders hingestellt. Es kommt auch vor, dass ein Nachbar versehentlich Ihre Tonne auf das eigene Grundstück zieht. In diesem Fall taucht der Behälter üblicherweise binnen kurzer Zeit wieder auf.

Es fallen auch Tonnen bei der Entleerung in das Müllfahrzeug. Sollte der Behälter nicht auftauchen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. 


Sperrmüll


Wird meine alte Holzdecke bei der Sperrmüllabfuhr mitgenommen?

Nein.

Zum Sperrmüll zählen sperrige Einrichtungs- und Haushaltsgegenstände. Eine Holzdecke ist ein Abfall, der bei Renovierungsarbeiten entsteht, also kein Sperrmüll. Abfälle aus Bau- und Renovierungsarbeiten können Sie gegen Gebühr von 10 € bis 100 kg am Wertstoffhof in Leichendorf oder Horbach abgeben.

Wird ein Sack mit alten Videokassetten bei der Sperrmüllabfuhr mit entsorgt?

Nein. Es handelt sich um Restmüll, nicht um Sperrmüll. Restmüll in Säcken können Sie gegen Gebühr von 10 € bis 100 kg am Wertstoffhof abgeben. 


Sonstiges


Kann ich eine gebrauchte Zahnbürste in der Gelben Tonne entsorgen?

Nein.

Die Gelbe Tonne ist ausschließlich für Verkaufsverpackungen aus Kunststoff, Styropor und Aluminium. Alle Kunststoffe, die nicht hierzu zählen (z.B. Kinderspielzeug, Plastikgeschirr, Putzeimer, Zahnbürste) sind über den Restmüll zu entsorgen. 

Was mache ich mit meinen alten Elektrogeräten?

Elektrogroßgeräte (Kühlschränke, Waschmaschinen, Wäschetrockner, Geschirrspüler und Elektroherde) können Sie zur Abholung anmelden.

Diese und alle übrigen Elektrogeräte (Computer, Monitore, Toaster, Föhn, Kaffeemaschine,...) können kostenlos bei den Wertstoffhöfen abgegeben werden. Bitte beachten Sie, dass Fernsehgeräte nur über die Wertstoffhöfe entsorgt werden können.

Gibt es beim Kauf eines Komposters einen Zuschuss?

Für einen Komposter selbst gibt es keinen Zuschuss. Wenn Sie jedoch alle organischen Abfälle aus der Küche kompostieren und auf dem Grundstück verwerten und die Voraussetzungen für die Genehmigung eines Antrags bei Eigenkompostierung erfüllen, können wir auf eine Biotonne verzichten. Sie sparen sich dann die Biogrundgebühr von monatlich 3,00 € je Haushalt. 

Kontakt zur Abfallwirtschaft

Sie haben noch Fragen?
Wir sind gerne für Sie da:

Tel. 0911 9773 -1438, -1434, -1435
E-Mail:
[email protected]

Kontaktformular

Wir sind telefonisch erreichbar:

Montag, Dienstag, Mittwoch
07:30 Uhr - 16:00 Uhr

Donnerstag
07:30 Uhr - 17:00 Uhr

Freitag
07:30 Uhr - 12:30 Uhr

Parteiverkehr findet nur nach telefonischer Vereinbarung statt. Bitte vereinbaren Sie vor Ihrem Besuch im Dienstgebäude Zirndorf einen Termin.