-
Zuhause im Landkreis
Lebensraum & Wohlfühlgegend
- Notfallkonzept
- Landrat
- Unser Landkreis
- Landratsamt
- Jugend, Familie und Senioren
- Gesundheit und Soziales
- Umwelt und Bauen
- Verkehr
- Bildung und Schulen
- Integration
- Ausländer- / Staatsangehörigkeitswesen
- Gutes aus dem Fürther Land
- Bildungsportal
- Kreativ - Kunst und Kultur
- Ausbildung & Beruf
- Regionalmanagement
- Landkreisstiftung
- LEADER
- Erlebnis Landkreis Tourismus & Freizeit
- Gewerbe im Landkreis Metropolregion & Wirtschaft
Ameisen
Sie werden von vielen Menschen als lästig betrachtet, vor allem wenn sie sich auf Terrasse, Balkon oder in Eingangsbereichen des Hauses ansiedeln. Die Rede ist von den fleißigen Ameisen, die auch als Waldpolizei bezeichnet werden. Redet man von Ameisen, spricht man eine große Tiergruppe an, die mit 87 Arten in Bayern vertreten ist. Jede Art hat verschiedene Ansprüche an ihren Lebensraum und erweist sich in diesem auf die unterschiedlichsten Weisen als nützlich.
Im Garten treffen wir vor allem die schwarze Gartenameise (http://www.insektenbox.de/hautfl/schwam.htm) an. Sie baut nicht so große Nester/Hügel wie die Waldameise und ist deutlich kleiner. Im Garten gibt es eigentlich keinen vernünftigen Grund zur Bekämpfung der Tiere. Obwohl ihr Garten kein natürliches Fleckchen Natur ist, so versucht die Natur trotzdem auch hier ein Gleichgewicht herzustellen. Ameisen sind Jäger und Beute gleichermaßen. Außerdem beseitigen sie natürliche „Abfälle“ wie z. B. tote Tiere. Wo sie fehlen oder vergiftet werden leiden auch andere Tiere darunter und nicht zuletzt der Gartennutzer.
Durch Ritzen oder andere Öffnungen können die Tiere manchmal auch ins Haus gelangen. Natürlich will man sie dort auf keinen Fall beherbergen. Es gibt jedoch auch hier einfache Maßnahmen bevor sie zum Giftspray greifen: http://www.lfu.bayern.de/umweltwissen/doc/uw_5_ameisen.pdf. Auch ist eine Bekämpfung der Tiere nicht in jedem Fall erlaubt.
Die meisten Ameisenarten sind durch den § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) geschützt. Demnach ist es verboten, wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten, wild lebende Pflanzen ohne vernünftigen Grund von ihrem Standort zu entnehmen oder zu nutzen oder ihre Bestände niederzuschlagen oder auf sonstige Weise zu verwüsten, Lebensstätten wild lebender Tiere und Pflanzen ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören.
Die Rote Waldameise (http://www.ameisenschutzwarte.de/)hingegen gehört zu den besonders geschützten Arten (§ 44 BNatSchG). Die Tiere, ihre Lebensstätten und Entwicklungsformen sind dadurch noch umfassender geschützt was eine höhere Strafe bei vorsätzlichen Verstößen nach sich ziehen kann. In begründeten Ausnahmefällen kann die Umsiedlung von ganzen Ameisenhügeln und dem dazugehörigen Volk notwendig werden. Hierfür ist eine Befreiung von den Verboten des Naturschutzgesetzes bei der Naturschutzbehörde zu beantragen. Die Naturschutzbehörde stellt dann den Kontakt zu einem Experten her.
Um Ihr Anliegen direkt zu bearbeiten, sind vorherige Terminvereinbarungen notwendig.
Kontaktdaten der Unteren Naturschutzbehörde
Landratsamt Fürth
Untere Naturschutzbehörde
Im Pinderpark 2
90513 Zirndorf
Fax: 0911 9773 1402
Rechtlicher Bereich
Herr Ebert
Zimmer 1.57
Telefon: 0911 9773 1411
Herr Koch
Zimmer 1.57
Telefon: 0911 9773 1450
Frau Aichinger
Zimmer 1.58
Telefon 0911 9773 1404
Frau Wesser
Zimmer 1.58
Telefon 0911 9773 1419
E-Mail:
naturschutz@LRA-FUE.bayern.de
Fachlicher Bereich
Frau Engelbrecht
Zimmer 1.45
Telefon: 0911 9773 1422
Frau Pax
Zimmer 1.44
Telefon: 0911 9773 1462