| AAA | Drucken

Fledermäuse

Foto: Steinmetz - Braunes Langohr

Fledermäuse sind, genauso wie wir, Säugetiere. Doch sie laufen nicht auf zwei Beinen, sondern fliegen mit den Händen und sehen mit den Ohren. Unsere heimischen Fledermäuse ernähren sich von Insekten, Spinnen und ähnlicher Beute, die sie zumeist in der Dämmerung oder der Dunkelheit der Nacht jagen. Dennoch werden sie von vielen Menschen vor allem mit Vampir-Filmen in Verbindung gebracht. Tatsächlich gibt es aber bei uns keine einzige Fledermausart, die es auf unser Blut abgesehen hat.

Bereits seit 1936 stehen Fledermäuse unter gesetzlichem Schutz. Trotzdem stehen 14 der 24 heimischen Fledermausarten auf der roten Liste. Heute sind Fledermäuse europarechtlich durch die FFH-Richtlinie geschützt (Anhang IV) und gehören nach nationalem Recht zu den streng geschützten Tieren. Sie sind deshalb oft auch Untersuchungsgegenstand einer „speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung“ (saP).

Da Fledermäuse auch oft in von Menschen genutzten Gebäuden Quartier beziehen, passiert es manchmal dass man Ihnen ganz zufällig begegnet. Beliebte Quartiere sind Dachstühle, Rollokästen, Kellergewölbe, Blech- und Holzverkleidungen. Auch diese Quartiere stehen unter gesetzlichem Schutz. Maßnahmen, die zu einer Störung der Tiere führen können, sind verboten. Oft lassen sich jedoch – in Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde – einfache Lösungen finden mit denen Tier und Mensch zufrieden sind. Besondere Vorsicht in Bezug auf Störungen ist zwischen Ende Mai und Anfang August geboten. Dann bilden die trächtigen Weibchen sogenannte Wochenstuben, wo sich mehrere Tiere versammeln um ihre Jungen zu gebären und 6-8 Wochen säugen. Manche Arten bilden Wochenstuben mit mehreren Hundert Muttertieren.

Fledermäuse sind wertvolle Nützlinge, die uns eine Vielzahl lästiger Insekten vom Hals halten können. Sogar ihr Kot ist begehrter Gartendünger!

Für weitere Informationen zu den Tieren bieten folgende Seiten umfangreiche Informationen: siehe rechte Spalte

<< zurück

Um Ihr Anliegen direkt zu bearbeiten, sind vorherige Terminvereinbarungen notwendig.

Kontaktdaten der Unteren Naturschutzbehörde

Landratsamt Fürth
Untere Naturschutzbehörde
Im Pinderpark 2
90513 Zirndorf

Fax: 0911 9773 1402

Rechtlicher Bereich

Herr Ebert
Zimmer 1.57
Telefon: 0911 9773 1411

Herr Koch
Zimmer 1.57
Telefon: 0911 9773 1450

Frau Aichinger
Zimmer 1.58
Telefon 0911 9773 1404

Frau Wesser

Zimmer 1.58
Telefon 0911 9773 1419

E-Mail:
naturschutz@LRA-FUE.bayern.de

Fachlicher Bereich

Frau Engelbrecht
Zimmer 1.45
Telefon: 0911 9773 1422

Frau Pax
Zimmer 1.44
Telefon: 0911 9773 1462

E-Mail:
naturschutz-technik@LRA-FUE.bayern.de