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Info für Haus- und Grundbesitzende
Umwelt- und Naturschutz fängt vor- und hinter der eigenen Haustür an. Jeder kann dazu beitragen, dass unser Planet ein bisschen weniger verschmutzt und unnötige Störungen von Tieren und Pflanzen vermieden werden.
Wichtige Regeln sind im Naturschutzgesetz festgelegt. Hier finden sich Bestimmungen, wann Gehölze geschnitten werden dürfen, aber auch wie Tiere geschützt sind, die sich vielleicht an Ihrer Fassade oder unter Ihrem Dach angesiedelt haben.
Über das Beachten von Verboten hinaus kann z. B. auch ein naturnaher Garten viele heimische Tiere und Pflanzen beherbergen.
Kreisfachberater für Gartenkultur und Landespflege
Kreisfachberater für Gartenkultur und Landespflege - Landkreis Fürth (landkreis-fuerth.de)
Um Ihr Anliegen direkt zu bearbeiten, sind vorherige Terminvereinbarungen notwendig.
Öffnungszeiten
Montag - Mittwoch
07:30 - 16:00 Uhr
Donnerstag
07:30 - 17:00 Uhr
Freitag
07:30 - 12:30
Um Ihr Anliegen direkt zu bearbeiten, sind vorherige Terminvereinbarungen notwendig.
Kontaktdaten der Unteren Naturschutzbehörde
Landratsamt Fürth
Untere Naturschutzbehörde
Im Pinderpark 2
90513 Zirndorf
Fax: 0911 9773 1402
Rechtlicher Bereich
Herr Ebert
Zimmer 1.57
Telefon: 0911 9773 1411
Herr Koch
Zimmer 1.57
Telefon: 0911 9773 1450
Frau Aichinger
Zimmer 1.58
Telefon 0911 9773 1404
Frau Wesser
Zimmer 1.58
Telefon 0911 9773 1419
E-Mail:
naturschutz@LRA-FUE.bayern.de
Fachlicher Bereich
Frau Engelbrecht
Zimmer 1.45
Telefon: 0911 9773 1422
Frau Pax
Zimmer 1.44
Telefon: 0911 9773 1462