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Infos für Haus- und Grundbesitzer

Umwelt- und Naturschutz fängt vor- und hinter der eigenen Haustür an. Jeder kann dazu beitragen, dass unser Planet ein bisschen weniger verschmutzt und unnötige Störungen von Tieren und Pflanzen vermieden werden.

Wichtige Regeln sind im Naturschutzgesetz festgelegt. Hier finden sich Bestimmungen, wann Gehölze geschnitten werden dürfen, aber auch wie Tiere geschützt sind, die sich vielleicht an Ihrer Fassade oder unter Ihrem Dach angesiedelt haben.

Über das Beachten von Verboten hinaus kann z. B. auch ein naturnaher Garten viele heimische Tiere  und Pflanzen beherbergen. Ein Beispiel dafür wie sich ein Stück Rasen, der nur 1x pro Jahr gemäht wird, entwickeln kann ist der Wiesenstreifen vor dem Landratsamt

 

 

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Antrag auf Befreiung vom Gehölzschnitt- und Gehölzbeseitigungsverbot

Link

Broschüre Vögel im Garten - Schützen, helfen und beobachten

 

Broschüre Wohnvergnügen - Für mehr Natur am Haus

 

Derzeit kein offener Parteiverkehr

Termine und Besuche nur nach vorheriger Vereinbarung!

Erreichbarkeiten

Montag bis Donnerstag
08:00 bis 16:00 Uhr

Freitag

08:00 bis 12:30 Uhr

Kontaktdaten der Unteren Naturschutzbehörde

Landratsamt Fürth
Untere Naturschutzbehörde
Im Pinderpark 2
90513 Zirndorf

Fax: 0911 9773 1402

Rechtlicher Bereich

Herr Ebert
Zimmer 1.47
Telefon: 0911 9773 1411

Herr Koch
Zimmer 1.48
Telefon: 0911 9773 1450

Frau Aichinger
Zimmer 1.46
Telefon 0911 9773 1404

Frau Wesser

Zimmer 1.49
Telefon 0911 9773 1419

E-Mail:
naturschutz@LRA-FUE.bayern.de

Fachlicher Bereich

Frau Engelbrecht
Zimmer 2.45
Telefon: 0911 9773 1422

Frau Hild
Zimmer 2.45
Telefon: 0911 9773 1463

Frau Pax
Zimmer 2.44
Telefon: 0911 9773 1462

E-Mail:
naturschutz-technik@LRA-FUE.bayern.de