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FFH-Gebiete

Die Abkürzung „FFH“ steht für „Fauna-Flora-Habitat“. Einfach ausgedrückt ist ein FFH-Gebiet ein räumlich abgegrenztes Gebiet, in dem bestimmte Pflanzen, Tiere oder Lebensräume aufgrund einer europäischen Richtlinie geschützt sind. Ziel dieser Richtlinie ist es, europaweit die Vielfalt an Tier- und Pflanzenarten und Lebensräumen zu sichern.

Diese Sicherung soll durch

  • die Ausweisung von Schutzgebieten (für Tiere, Pflanzen und Lebensräume der Anhänge I und II der FFH-Richtlinie) und
  • den Schutz bestimmter Tier- und Pflanzenarten (Tiere und Pflanzen des Anhangs IV der FFH-Richtlinie) - unabhängig davon wo sie vorkommen

umgesetzt werden.

Dabei hat jedes Land eine besondere Verantwortung für den Erhalt der Arten und Lebensräume die auf dem eigenen Gebiet typisch sind, oder sogar ausschließlich im jeweiligen Land vorkommen.

Bei der Gebietsausweisung zur FFH-Richtlinie wurden teilweise auch Gebiete gemeldet die schon Naturschutzgebiete waren. Im Landkreis Fürth trifft das auf das Naturschutzgebiet „Hainberg“ zu. FFH-Gebiete, die nicht gleichzeitig als Naturschutzgebiet ausgewiesen sind, haben auch keine Verordnung in der Verbote und Ausnahmen geregelt sind. Bei reinen FFH-Gebieten gilt das Verschlechterungsverbot, das heißt, dass der Zustand der Arten und Lebensräume, für die das Gebiet ausgewiesen wurde, sich nicht verschlechtern darf.

 Im Landkreis Fürth haben wir 2 große und 3 kleine FFH-Gebiete bzw. Teile von FFH-Gebieten. Das Zenntal und das Naturschutzgebiet Hainberg sind unsere beiden großen FFH-Gebiete. Ein kleiner Abschnitt der Bibert im Landkreis, der Fürther und Zirndorfer Stadtwald sowie die Weiherkette „Klingenwasen“ bei Zirndorf/Weinzierlein sind die kleineren FFH-Gebiete bzw. FFH-Gebietsteile.

Nähere Informationen zu den einzelnen FFH-Gebieten:

 

Um Ihr Anliegen direkt zu bearbeiten, sind vorherige Terminvereinbarungen notwendig.

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Donnerstag
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Freitag
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Untere Naturschutzbehörde
Im Pinderpark 2
90513 Zirndorf

Fax: 0911 9773 1402

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Zimmer 1.57
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Telefon 0911 9773 1404

Frau Wesser

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