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Umweltschutz

Ablaufphasen einer Altlastenuntersuchung/-Sanierung - vereinfachte Darstellung (Abweichungen möglich)

1.     Amtsermittlung

Eine im Altlastenkataster enthaltene Verdachtsfläche wird (gemäß ihrer vermuteten Umweltrelevanz) in der Regel zunächst im Rahmen einer Amtsermittlung von behördlicher Seite untersucht. Die Amtsermittlung gliedert sich in zwei Phasen: die Historische Recherche, welche dem Landratsamt Fürth obliegt, sowie die Orientierende Untersuchung, für welche das  Wasserwirtschaftsamt Nürnberg zuständig ist.

1.1.   Historische Recherche

Bei der Historischen Erkundung werden sämtliche Informationen über frühere und gegenwärtige Nutzung der Fläche gesammelt. Sie soll eine Grundlage für eine zielgerichtete Beprobungsstrategie liefern.

 

1.2.   Orientierende Untersuchung

Basierend auf den aufgrund der Historischen Erkundung gewonnenen Erkenntnissen führt das Wasserwirtschaftsamt Nürnberg eine Orientierende Untersuchung durch. Ziel dieser Untersuchung ist es, den bestehenden Anfangsverdacht entweder auszuräumen oder zu erhärten.

 

2.     Detailuntersuchung

Hat sich der bestehende Anfangsverdacht im Zuge der Orientierenden Untersuchung hinreichend erhärtet, ordnet das Landratsamt Fürth an, dass der Untersuchungspflichtige die notwendigen Untersuchungen zur abschließenden Gefährdungsabschätzung durchzuführen hat. Die Detailuntersuchung ist eine vertiefte weitere Untersuchung, die insbesondere der Feststellung von Menge und räumlicher Verteilung von Schadstoffen, ihrer mobilen oder mobilisierbaren Anteile, ihrer Ausbreitungsmöglichkeiten in Boden, Gewässer und Luft sowie der Möglichkeit ihrer Aufnahme durch Menschen, Tiere und Pflanzen dient.

Untersuchungspflichtiger kann z. B. der Verursacher einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast, dessen Gesamtrechtsnachfolger, der Grundstückseigentümer oder der Inhaber der tatsächlichen Gewalt über ein Grundstück sein.

 

3.     Sanierungsmaßnahmen, Schutz- oder Beschränkungsmaßnahmen

Die Ergebnisse der Detailuntersuchung sind unter Beachtung der Gegebenheiten des Einzelfalls daraufhin zu bewerten, inwieweit Sanierungsmaßnahmen oder Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen erforderlich sind. Sanierungsmaßnahmen dienen im Wesentlichen der Beseitigung oder Verminderung der Schadstoffe; Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen sind gegenüber einer Sanierung nachrangig und werden nur dann in Erwägung gezogen, wenn eine Sanierung aus Gründen der technischen Unmöglichkeit oder wegen mangelnder Verhältnismäßigkeit nicht realisiert werden kann.

Zur Durchführung solcher Maßnahmen kann wie bei der Detailuntersuchung z.B. der  Verursacher einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast, dessen Gesamtrechtsnachfolger, der Grundstückseigentümer oder der Inhaber der tatsächlichen Gewalt über ein Grundstück verpflichtet werden.

 

4.     Entlassung aus dem Altlastenkataster

Wurde der bestehende Anfangsverdacht ausgeräumt (z.B. aufgrund der Orientierenden Untersuchung) oder das Grundstück saniert, so wird es in Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftamt Nürnberg vom Landratsamt Fürth aus dem Altlastenkataster entlassen.

Kontakt:

Frau Barz
Im Pinderpark 2
90513 Zirndorf
Zi. Nr.: 1.51
Tel.: 0911-9773-1414
Fax: 0911-9773-1402
E-Mail: [email protected]

Herr Scheiderer
Im Pinderpark 2
90513 Zirndorf
Zi.: 1.54
Tel.: 0911 / 9773 - 1406
Fax: 0911 / 9773 - 1402
E-Mail: [email protected]

Öffnungszeiten:

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Donnerstag
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Freitag
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