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Umweltschutz

Wichtige Begriffe kurz erklärt:

 

Das Landesamt für Umwelt erfasst im Altlastenkataster Altlasten, Altlastenverdachtsflächen und schädliche Bodenveränderungen. Die Daten hierzu werden von den Kreisverwaltungsbehörden erhoben.

 Sogenannte Altlasten im Sinne des Bundesbodenschutzgesetzes sind im Wesentlichen stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen (Altablagerungen), stillgelegte Industriestandorte (Altstandorte) und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist und durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden.

 Schädliche Bodenveränderungen sind Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen, die geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit herbeizuführen. Der Begriff der schädlichen Bodenveränderung umfasst nicht nur in der Vergangenheit verursachte Bodenbeeinträchtigungen, sondern auch aktuelle, durch den laufenden Betrieb hervorgerufene Beeinträchtigungen.

 Bei den im Altlastenkataster als Altlastenverdachtsflächen erfassten Grundstücken handelt es sich um Flächen, für die zum Teil noch keine gesicherten Daten/Untersuchungen vorliegen. Es besteht die Möglichkeit, dass sich der Gefahrenverdacht z.B. aufgrund der Ergebnisse einer Bodenuntersuchung nicht bestätigt.

Kontakt:

Frau Barz
Im Pinderpark 2
90513 Zirndorf
Zi. Nr.: 1.51
Tel.: 0911-9773-1414
Fax: 0911-9773-1402
E-Mail: [email protected]

Herr Scheiderer
Im Pinderpark 2
90513 Zirndorf
Zi.: 1.54
Tel.: 0911 / 9773 - 1406
Fax: 0911 / 9773 - 1402
E-Mail: [email protected]

Öffnungszeiten:

Montag - Mittwoch
07:30 - 16:00 Uhr

Donnerstag
07:30 - 17:00 Uhr

Freitag
07:30 - 12:30

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