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Umweltschutz

IE-Anlagen im Landkreis Fürth

Die Industrieemissionsrichtlinie (IE-RL) ist eine europäische Richtlinie mit Regelungen zur Genehmigung, zum Betrieb und zur Stilllegung von bestimmten Industrieanlagen innerhalb der EU. Die Industrieemissionsrichtlinie ersetzt die bisherige Genehmigungsgrundlage für bestimmte Industrieanlagen in den Mitgliedsländern der europäischen Union, die sogenannte IVU-Richtlinie.

Für Industrieanlagen, die unter die IE-RL fallen (IE-Anlagen), ist von den einzelnen Landratsämtern bzw. kreisfreien Städten ein Überwachungsprogramm zu erstellen. Erläuterungen zu dem Überwachungsprogramm des Landkreises Fürth finden Sie hier: "Überwachungsprogramm des Landratsamtes Fürth".

In der zugehörigen Anlage 1 sind alle Industrieanlagen im Landkreis Fürth aufgeführt, die der IE-RL unterliegen. Die Anlage 2; Anlage 2 barrierefrei enthält das allgemeine Bewertungsschema, nach welchem der Turnus für die regelmäßige Anlagenüberwachung von IE-Anlagen ermittelt wird (Risikoeinstufung). Die Bewertungsschemata der sich im Landkreis Fürth befindlichen IE-Anlagen finden Sie unten. Nach jeder turnusmäßigen Überwachung oder Anlassüberwachung ist ein Überwachungsbericht (Anlage 3) zu erstellen. Die aktuellen Anlagenüberwachungsberichte der IE-Anlagen im Landkreis Fürth werden ebenfalls weiter unten zur Verfügung gestellt. Die IE-Anlagen im Landkreis Fürth, für die andere Überwachungsbehörden zuständig sind, sind der Anlage 4 zu entnehmen. Die Bescheide der IE-Anlagen, die seit dem 07. Januar 2013 ergangen sind, können unter dem Reiter der jeweiligen Anlage abgerufen werden.


IE-Anlagen im Zuständigkeitsbereich des Landkreises Fürth

Um Ihr Anliegen direkt zu bearbeiten, sind vorherige Terminvereinbarungen notwendig.

Umweltingenieure

Herr Meyer
Zimmer 1.42
Telefon: 0911 9773 1408
Fax: 0911 9773 1402
E-Mail: [email protected]

Frau Schmitt
Zimmer 1.43
Telefon: 0911 9773 1407
Fax: 0911 9773 1402
E-Mail: [email protected]