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Mobilfunkanlagen
Mit Mobilfunk kann Information drahtlos mit Hilfe hochfrequenter elektromagnetischer Felder übertagen werden. Die Nutzung von C-, D- und E-Netz aber auch verschiedener Funkrufdienste oder von mobilen Satellitenfunk ist für jedermann möglich.
Hochfrequente Felder können, abhängig von ihrer Frequenz, in den Körper eindringen. Die Grenzwertempfehlungen der Internationalen Kommission für den Schutz vor nichtionisierender Strahlung ICNIRP schützen vor der dabei möglichen Wärmewirkung. Diese Empfehlungen sind Grundlage der Hochfrequenz-Grenzwerte der 26. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (26. BImSchV).
Die sogenannten athermischen Wirkungen hochfrequenter elektromagnetischer Felder sind Gegenstand der aktuellen Forschung. Die Bewertung der bisher dazu vorliegenden Ergebnisse durch die ICNIRP hat ergeben, dass zur Zeit kein Grund für eine Änderung der bestehenden Grenzwerte vorliegt.
Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post hat eine Datenbank über alle Standorte von Mobilfunkanlagen in Deutschland eingerichtet. Unter www.bundesnetzagentur.de (Verbraucherportal->Digitales und Telekommunikation->Funktechnik->Funkanlagen und elektromagnetische Felder) können Sie sich über die Standorte von Mobilfunkanlagen in Ihrer Nähe informieren.
Infomaterialien finden Sie als Download auf der Seite des Bayerischen Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz "Publikationen".
Um Ihr Anliegen direkt zu bearbeiten, sind vorherige Terminvereinbarungen notwendig.
Mobilfunk
Frau Krüger
Zimmer 3.06
Telefon: 0911 9773 1519
Fax: 0911 9773 1525
E-Mail: [email protected]