| AAA | Drucken

Batteriegesetz

Batterien sind schadstoffhaltig. Sie enthalten zum Beispiel Säuren und Schwermetalle wie Cadmium, Blei oder Quecksilber. Deshalb dürfen Batterien, Akkus, Autobatterien und Knopfzellen auf keinen Fall in den Restmüll.

Das Batteriegesetz (BattG) schreibt vor, dass jeder, der Batterien verkauft, auch ausgediente Batterien unentgeltlich zurücknehmen muss. Alternativ können die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Fürth Batterien beim Umweltmobil oder den Wertstoffhöfen abgeben.

Die Batterien werden sortiert und - je nach Inhaltsstoffen - wiederverwertet oder in Sonderabfallbehandlungsanlagen entsorgt.