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Elektro- und Elektronikgerätegesetz

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) dient vorrangig der Vermeidung von Elektro- und Elektronikabfällen und darüber hinaus ihre Wiederverwendung, d. h. die stoffliche Verwertung, um die zu beseitigende Abfallmenge zu reduzieren sowie den Eintrag von Schadstoffen aus Elektro - und Elektronikgeräten in Abfälle zu verringern.

Verbraucher müssen alte Elektrogeräte gesondert und geordnet entsorgen. Die getrennte Sammlung reduziert die Abfallmenge, verringert die Umweltbelastung und schont wertvolle Rohstoffe. Diverse Wertstoffe in den Geräten, können dadurch recycelt werden. Enthaltene gefährliche Stoffe wie beispielsweise Quecksilber, Blei oder Cadmium können dadurch fachgerecht entsorgt werden. Die in einigen Geräten enthaltenen Bausteine können für die Fertigung neuer Geräte wiederverwenden werden.

Die Hersteller kennzeichnen ihre Produkte mit einem Symbol (durchgestrichene Abfalltonne), um so darauf hinzuweisen, dass diese Geräte nicht in einer Mülltonne zu entsorgen sind, sondern kostenlos bei einer kommunalen Sammelstelle oder in ausgewählten Fachgeschäften abgegeben werden müssen.

Zum 1. Juli 2022 wurde die Entsorgung von Elektrogeräten wieder ein Stück einfacher, denn Verbraucher können alte Elektrogeräte teilweise auch im Supermarkt oder im Discounter zurückbringen.

Die neue Rücknahmepflicht ist an zwei Bedingungen geknüpft. Zum einen muss die Verkaufsfläche des Ladens mindestens 800 Quadratmeter betragen. Zum anderen muss der Supermarkt bzw. Discounter tatsächlich mehrmals im Jahr Elektrogeräte verkaufen. Dies trifft auf die meisten Großanbieter von Lebensmitteln im Landkreis Fürth zu. Im Zweifel können Sie Vorort die Möglichkeit der Abgabe bei einem Mitarbeiter erfragen.

Elektrogeräte, deren jeweiligen Kantenlängen nicht mehr als 25 Zentimeter betragen, müssen auf Verlangen des Verbrauchers kostenfrei zurückgenommen werden, auch wenn dafür kein neues Gerät erworben wird und der Händler dieses Gerät gar nicht selbst vertreibt. Diese Rücknahme ist allerdings auf drei Altgeräte pro Geräteart je Abgabevorgang beschränkt.

Zudem müssen auch größere Elektroaltgeräte unentgeltlich zurückgenommen werden, wenn der Endnutzer gleichzeitig ein neues Elektro- oder Elektronikgerät erwirbt. Das zu erwerbende und das alte Elektrogerät müssen hierbei jedoch der gleichen Geräteart angehören und im Wesentlichen die gleichen Funktionen erfüllen.

Elektrogroßgeräte wie Kühlschränke, Waschmaschinen, Wäschetrockner, Geschirrspüler und Elektroherde können Sie auch weiterhin bei der kommunalen Abfallwirtschaft des Landkreises Fürth kostenlos zur Abholung anmelden. Diese Abholung kann in haushaltsüblichen Mengen in Anspruch genommen werden. Zudem können diese und alle übrigen Elektrogeräte wie beispielsweise Computer, Monitore, Toaster, Föhn, Kaffeemaschine, Fernsehgeräte, etc. kostenlos bei den Wertstoffhöfen abgegeben werden.

Bei Fragen rund um die Abfallentsorgung helfen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abfallberatung gerne weiter.
Diese erreichen Sie unter der Abfallwirtschaftshotline 0911-9773 - 3037 oder per E-Mail unter der Adresse [email protected].

Sollten Sie Fragen zu der Abgabe von Elektrogeräten im Supermarkt haben stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Staatlichen Abfallrechts unter der E-Mail-Adresse [email protected] oder telefonisch unter den Nummern 0911/9773-1444 bzw. -1405 gerne zur Verfügung.

Abholung von Elektrogroßgeräten

Hier geht es zur Anmeldung zur Abholung von Elektrogroßgeräten (Kühlschränke, Waschmaschinen, Wäschetrockner, Geschirrspüler und Elektroherde): Online-Dienste der Abfallwirtschaft

Bei Fragen rund um die Entsorgungsmöglichkeiten von Elektrogeräten steht Ihnen die Abfallberatung des Landkreises Fürth gerne hier zur Verfügung: Kontaktdaten der Abfallwirtschaft

Kontakt:

Frau Hartmann
Im Pinderpark 2
90513 Zirndorf
Zi. Nr.: 1.55
Tel.: 0911-9773-1405
Fax: 0911-9773-1402
E-Mail: [email protected]

Frau Hoffmann
Im Pinderpark 2
90513 Zirndorf
Zi. Nr.: 1.54
Tel.: 0911-9773-1444
Fax: 0911-9773-1402
E-Mail: [email protected]

Öffnungszeiten:

Montag - Mittwoch
07:30 - 16:00 Uhr

Donnerstag
07:30 - 17:00 Uhr

Freitag
07:30 - 12:30

Um Ihr Anliegen direkt zu bearbeiten, sind vorherige Terminvereinbarungen notwendig.