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Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz


Was ist DEIN und was ist MEIN?

Um diese Frage zu beantworten, ist bei Mehrfamilienhäusern eine Teilungserklärung nötig. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist dabei ein Teil der Teilungserklärung und dient dem Zweck die Eigentumsverhältnisse klar und eindeutig darzustellen.


Antragsberechtigte Personen sind

  • Die Eigentümer einzeln oder gemeinsam
  • Die erbbauberechtigten Personen einzeln oder gemeinsam
  • Jeder der ein rechtliches Interesse an der Bescheinigung darlegen kann
  • Die Personen, die eine Einverständniserklärung eines unter Nr. a) bis c) genannten Antragsberechtigten vorlegen können

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Ausgefüllter Antrag (1-fach)
  • Aufteilungsplan (3-fach), bestehend aus:
  1. Aktueller amtlicher Lageplan im Maßstab 1 : 1000
  2. Ansichten,              
  3. Grundrisse der einzelnen Geschosse,
    inklusive Darstellung des gesamten Grundstücks (mit Freiflächenplan) in mind. einem Grundrissplan
  4. Schnitte                                                                                                                             jeweils von allen auf dem Grundstück befindlichen Gebäuden                             im Maßstab 1 : 100
  5. Aktueller Grundbuchauszug oder Kaufvertrag (nicht älter als 1 Jahr) bzw. Vollmacht

Dabei ist folgendes zu beachten:

  • Empfohlen wird die Pläne auf der Frontseite entsprechend dem folgenden Muster zu beschriften:

 Aufteilungsplan
Musterstraße 10, Ort
Grundrisse KG und EG

  • Lassen Sie unter jedem Plan einen Freiraum von 7 cm für unseren behördlichen Stempel
  • Die Grundrisse müssen die Nutzungsbezeichnungen der Zimmer/Räume/Freiflächen/Stellplätze (z.B. Küche, Bad/WC, Stellplatz, Gartenanteil usw.) und die Zuteilungen des Eigentums (s.u.) enthalten
  • Ist ein Spitzboden vorhanden und begehbar, ist für diesen ein entsprechener Grundriss einzureichen, bei dem der Zugang eingezeichnet ist
  • Die Ansichten und Schnitte enthalten keine Nummerierungen, aber die jeweiligen Bezeichnungen der Stockwerke (KG, EG usw.)

Hinweis zu Ergänzungsbescheinigungen

Bei einem Antrag auf Ergänzungsbescheinigungen erhalten bereits ausgestellte Abgeschlossenheitsbescheinigungen hinsichtlich der nicht geänderten Bereich ihre Gültigkeit. Daher werden nur die Plansätze benötigt, aus denen die Änderungen hervorgehen.

Ausnahme:
Ein aktueller Lageplan und ein aktueller Grundbuchauszug (vgl. Nr.5) sind immer mit einzureichen.

Eigentumszuteilungen

Das Sondereigentum muss in den Grundrissplänen, wie folgt, dargestellt werden:

  • Jeder Raum, einschließlich der Balkoneund Dachterrasse,
  • jeder Stellplatz
  • jede Terrasse
  • und jede sonstige Freifläche (z.B. Gartenanteil)

    muss je Einheit mit einer arabischen Ziffer in einem Kreis bezeichnet werden, z.B.:

Wohnung im EG = ①

Wohnung im OG = ②

Wohnung im DG = ③

         und Stellplätze, Terrassen und sonstige Freiflächen müssen mit Maßangaben
         versehen werden

  • Garagen, Keller und sonstige Räume können entweder mit der gleichen Nummer wie die Wohnungen, zu denen sie gehören sollen, bezeichnet sein, oder sie werden als eigene selbständige Einheiten, mit fortlaufender Nummerrierung, z. B. mit der Nr. 4, 5, und 6 bezeichnet. Das hat den Vorteil, dass sie getrennt von den Wohnungen bleiben und auch getrennt veräußert werden können.

  • Freiflächen (z.B. Terrassen, Gartenanteile) können keine eigenständigen Einheiten bilden. Sie müssen einer Wohnung oder Teileigentumseinheit zugeordnet werden.

Gemeinschaftlich nutzbaren Räume:

  • müssen in den Grundrissplänen mit

    „G“ ohne Kreis

    gekennzeichnet sein
  • sind zwangsläufig Heizung, Anschlussraum, sonstige Technikräume, Treppenhaus, Flure und Gänge etc.
  • sind alle Räume, Stellplätze und Freiflächen die nicht Sondereigentum sind.

Weiter ist folgendes für den Antrag zu beachten:

  • Bei einem Übergang von „G“ zum Sondereigentum sind bei Räumen Türen einzuzeichnen (z.B. Treppenhaus zur Wohnung, Flur zum Keller).
  • Die Aufteilungspläne dürfen nicht zusammengeklebt werden, Aufklebungen aufweisen oder mit Tippex korrigiert sein.

Zuletzt beachten Sie bitte, dass bei

  • bestehenden Objekten der sogenannte Istzustand, also so wie das Gebäude Vorort anzufinden ist, bestätigt wird

          und bei

  • zu errichtende Gebäude die genehmigten Baupläne als Grundlage für die Abgeschlossenheitsbescheinigung dienen.

 

Ansprechpartner

Herr Nicklas
Tel.: 0911 9773 1531

E-Mail:
[email protected]



Termine bitte mit vorherhiger Vereinbarung