| AAA | Drucken

EOF-Förderung


Reicht das Geld für die Miete?

Diese Frage bewegt viele Mieter, wenn der neue Monat bevor steht - besonders, wenn das Geld knapp ist.
Für viele Mieter wäre daher ein Mietzuschuss eine Wohltat, die nicht nur das Konto, sondern auch die Nerven entlastet. Bei Einkommensorientiert geförderten Wohnungen kann der Wunsch nach einem Mietzuschuss wahr werden.
Ob und in welcher Höhe Sie einen Mietzuschuss bekommen, erfahren Sie bei uns.

Einkommensorientierte Förderung (EOF) – Was ist das?

Mit dem Programm der Einkommensorientierten Förderung (EOF) fördert der Staat den sozialen Mietwohnungsbau. Das Besondere bei diesem Programm ist, dass nicht nur der Bauherr mit Mitteln bezuschusst wird, sondern auch der Mieter eine Zusatzförderung (Mietzuschuss) bekommt.
Wie der Name des Programmes schon sagt, ist die Förderung für den Mieter von der Höhe seines Einkommens abhängig.

Was bedeutet das im Konkreten:

Die geförderten Wohnungen werden in drei Einkommensstufen eingeteilt: I, II, III.
Bei Abschluss des Mietvertrages muss daher ein Wohnberechtigungsschein der entsprechenden Stufe beim Vermieter vorgelegt werden.
Die Höhe der Förderung richtet sich dann auch nach der Einkommensstufe.

Wann und wie bekomme ich eine Zusatzförderung?

Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen:

    Sie müssen Mieter einer EOF-Wohnung sein.
    Die Einkommensgrenzen müssen eingehalten sein.

Gerne überprüfen wir bei einem persönlichen Gespräch, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen und wie hoch die Zusatzförderung ist.

Zudem müssen Sie, damit Sie die Zusatzförderung tatsächlich bekommen, den Antrag und folgende Unterlagen bei uns einreichen:

  • Ausgefüllter Antrag
  • (Letzter gültiger) Wohnberechtigungsschein, (der zum Bezug der Wohnung berechtigt)
  • Mietvertrag
  • Einkommenserklärung des Antragstellers und aller Haushaltsangehörigen
  • Nachweise über das Einkommen der letzten 12 Monate von allen Haushaltsmitgliedern
  • Personalausweis/Aufenthaltstitel/Reisepass
  • Ausweis bei Schwerbehinderung, wenn der Grad der Behinderung mindestens 50 beträgt
  • Heiratsurkunde, wenn die Ehe in den letzten 7 Jahren geschlossen wurde
  • Mutterpass bei bestehender Schwangerschaft