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Ersatzführerschein wegen Verlust oder Diebstahl, Beschädigung oder Namensänderung

Voraussetzung:

Ihr Hauptwohnsitz befindet sich im Landkreis Fürth.


Grundsätzliches:

Die Berichtigung des Führerscheins wegen einer Namensänderung ist nicht zwingend vorgeschrieben, bei beabsichtigten Reisen ins Ausland jedoch sehr empfehlenswert. Falls Sie bei einer Polizeidienststelle den Verlust oder Diebstahl Ihres Führerscheines angezeigt haben, bringen Sie bitte den Durchschlag der entsprechenden Anzeige mit. Wenn Ihr Führerschein z. B. unleserlich oder das Passbild beschädigt ist, sollten Sie sich einen neuen Führerschein ausstellen lassen.

Sollten Sie noch einen alten Führerschein (grau/rosa) besitzen bzw. besessen haben, erfolgt ein Umtausch in den neuen Kartenführerschein.

Falls Ihr Führerschein nicht vom Landratsamt Fürth ausgestellt wurde, fordern wir für Sie einen Auszug über Ihre Führerscheindaten bei der ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde an.


Antrag:

Bitte kommen Sie persönlich mit allen Unterlagen bei uns vorbei. Der Kartenführerschein beinhaltet Ihre Unterschrift, die Sie bereits bei der Antragstellung leisten müssen. Der Antrag wird bei Ihrer Vorsprache von uns ausgedruckt.


Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Reisepass oder Personalausweis
  • ein biometrisches Lichtbild
  • bisheriger Führerschein (nur bei Namensänderung oder Beschädigung)

Gebühren:

Bearbeitungsgebühr der Fahrerlaubnisbehörde:

Ausstellung eines Ersatzführerscheines: 29,80 EUR
Eidesstattliche Versicherung bei Verlust oder Diebstahl: 30,70 EUR

Wir entscheiden bei Antragstellung, ob in Ihrem Fall eine Versicherung an Eides Statt notwendig ist.


Sonstige Hinweise:

Als Ersatzführerschein erhalten Sie immer den neuen Kartenführerschein. Dieser wird zentral durch die Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Sobald er uns vorliegt, benachrichtigen wir Sie schriftlich. 

Die Abholung ist persönlich mit Personalausweis oder Reisepass aber auch durch Bevollmächtigte möglich; Bevollmächtigte benötigen eine schriftliche Vollmacht und müssen sich selbst durch ein Ausweisdokument legitimieren können. 

Da die Bearbeitungszeit zwischen 2 und 4 Wochen dauert, können Sie bis zur Aushändigung Ihres Ersatzführerscheines auf Wunsch eine "Ausnahmegenehmigung von der Mitführpflicht des Führerscheins" erhalten, die jedoch nur innerhalb Deutschlands gültig ist. Die zusätzliche Gebühr dafür beträgt 10,20 EUR. 

Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Führerscheinstelle gerne zur Verfügung.

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Formulare:

Hier finden Sie unsere Formulare

Kontakte:
Telefon: 0911 / 97 73 - 30 34
Faxnummer: 0911 / 97 73 - 13 39
E-Mail: [email protected]