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Erweiterung einer Fahrerlaubnis:

Voraussetzung:

Ihr Hauptwohnsitz befindet sich im Landkreis Fürth.


Antrag:

Den Antrag bekommen Sie bei Ihrer Wohnsitzbehörde (Rathaus). Bitte geben Sie Ihren Antrag persönlich mit allen Unterlagen bei Ihrer Wohnsitzbehörde ab. Ihr künftiger Kartenführerschein beinhaltet Ihre Unterschrift, die Sie bereits bei der Antragstellung leisten müssen.


Folgende Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:

  • Reisepass oder Personalausweis
  • ein biometrisches Lichtbild
  • Für die Klassen A, A2, A1, B, BE, AM, L, T ist eine Sehtestbescheinigung eines Augenoptikers ausreichend.
  • Für die C- und/oder D-Klassen ist der Nachweis durch ein augenärztliches Gutachten eines Augenarztes oder eines Betriebs-/Arbeitsmediziners erforderlich.
  • Für die C- und/oder D-Klassen ist der Nachweis eines ärztlichen Gutachtens von Ihrem Hausarzt, Arbeits- oder Betriebsmediziner erforderlich.
  • D-Klassen: medizinisch-psychologische Untersuchung bei einer amtlich anerkannten Untersuchungsstelle oder arbeits-/betriebsmedizinisches Gutachten über Ihr Leistungsvermögen
  • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe (9 Stunden). Die Anerkennung von Online Seminaren ist rechtlich nicht möglich
  • Name und Anschrift der Fahrschule, bei der Sie sich angemeldet haben
  • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe (9 Stunden) für die Klassen C und D
  • Bei D-Klassen ist ein erweitertes behördliches Führungszeugnis nach § 30a  Bundeszentralregistergesetz (BZRG) bei Ihrer Wohnsitzgemeinde zu beantragen. (Sollten Sie innerhalb der letzten 36 Monate aus dem EU-Ausland zugezogen sein, ist zusätzlich noch ein Europäisches Führungszeugnis zu beantragen)

Gebühren:

Bearbeitungsgebühr der Fahrerlaubnisbehörde: 37,50 EUR (38,30 EUR falls Vorbesitz für die Klassen AM, L, T besteht).

In dieser Gebühr sind die Kosten für einen Führerschein enthalten. Falls Sie mehrere Klassen beantragen und als Folge mehrere Führerscheine ausgestellt werden sollen und Sie einen oder mehrere vorläufige Nachweise der Fahrberechtigung benötigen, fallen weitere Gebühren an (pro vorläufiger Nachweis der Fahrberechtigung oder Führerschein 8,70 EUR).


Sonstige Hinweise:

Der Führerschein wird zentral durch die Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Sobald uns alle Unterlagen vorliegen und keine Zweifel an Ihrer Fahreignung bestehen, erteilen wir die Genehmigung zur Prüfung. Darüber verständigen wir Ihre Fahrschule und Sie schriftlich. Die Fahrschule kann Sie dann zu den erforderlichen Prüfungen anmelden.

Die Bearbeitungszeit für Ihren Antrag dauert ca. 2-4 Wochen.

Falls Sie nur eine Klasse beantragt haben, wird ihnen der Führerschein nach bestandener praktischer Prüfung in der Regel vom Prüfer ausgehändigt. Haben Sie mehr als eine Klasse beantragt, erhalten Sie vom Prüfer eine Bestätigung über die bestandene theoretische und praktische Prüfung. Mit dieser Bestätigung können Sie bei uns einen vorläufigen Nachweis der Fahrberechtigung erhalten, der Sie zum Führen von Kraftfahrzeugen der bestandenen Klasse/n innerhalb der BRD berechtigt.

Für weitere Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne zur Verfügung.

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Formulare:

Hier finden Sie unsere Formulare

Kontakte:
Telefon: 0911 / 97 73 - 30 34
Faxnummer: 0911 / 97 73 - 13 39
E-Mail: [email protected]