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Führerschein mit 17 - Begleitetes Fahren

Voraussetzung:

  • Ihr Hauptwohnsitz befindet sich im Landkreis Fürth (gilt nur für Bewerber/in)
  • Sie sind mindestens 16 1/2 Jahre alt
  • Sie müssen mindestens 1 Begleitperson benennen, die folgende Voraussetzungen erfüllt:
  • Mindestens 30 Jahre alt; seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen im Besitz der Klasse B oder 3; nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister (FAER); Zusätzliche Informationen zu den Begleitpersonen finden Sie weiter unten.

Antrag:

Den Antrag bekommen Sie bei Ihrer Wohnsitzbehörde (Rathaus). Bitte geben Sie Ihren Antrag persönlich mit allen Unterlagen bei Ihrer Wohnsitzbehörde ab. Ihr künftiger Kartenführerschein (ab 18) beinhaltet Ihre Unterschrift, die Sie bereits bei der Antragstellung zum Begleiteten Fahren mit 17 leisten müssen.


Folgende Unterlagen bringen Sie bitte zur Antragstellung mit:

  • Erklärung für die Teilnahme am Begleiteten Fahren mit 17 Jahren (Anlage 1)
  • Reisepass oder Personalausweis
  • Ein biometrisches Lichtbild
  • Nachweis über ausreichendes Sehvermögen (Eine Bescheinigung eines Augenoptikers oder Augenarztes ist ausreichend).
  • Bisherigen Führerschein, falls Sie bereits einen besitzen.
  • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe (9 Stunden). Die Anerkennung von Online Seminaren ist rechtlich nicht möglich
  • Name und Anschrift der Fahrschule, bei der Sie sich angemeldet haben
  • Begleitperson/en: Sie müssen mindestens eine Begleitperson benennen, Sie können aber auch mehrere angeben. Für jede Begleitperson muss die (Anlage 2) ausgefüllt werden und jeweils Kopien der Vorder- und Rückseiten der Führerscheine sowie der Personalausweise oder Pässe dem Antrag beigelegt werden.

Ablauf:

Sobald uns Ihr Antrag vorliegt werden die Unterlagen auf Vollständigkeit überprüft und die angegebenen Begleitpersonen einer Überprüfung unterzogen.

Sind alle Voraussetzungen erfüllt und bestehen keine Zweifel an Ihrer Fahreignung, erteilen wir die Genehmigung zur Prüfung an die zuständige Prüfstelle. Ihre Fahrschule und Sie werden darüber schriftlich verständigt.
Nach erfolgreichem Ablegen der erforderlichen Prüfungen und unter der Voraussetzung, dass Sie am Tag der Prüfung bereits das Mindestalter erreicht haben, erhalten Sie in der Regel vom Prüfer die Prüfungsbescheinigung ausgehändigt, die Sie zum Führen eines Kraftfahrzeugs berechtigt. Falls Sie am Tag der Prüfung das Mindestalter noch nicht erreicht haben, erhalten Sie vom Prüfer nur eine entsprechende Bestätigung; mit dieser sprechen Sie ab Erreichen des Mindestalters bei uns vor und erhalten die Prüfungsbescheinigung von uns ausgehändigt. 
Die Prüfungsbescheinigung ist bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gültig, kann jedoch noch bis max. 3 Monate danach genutzt werden.

Frühestens mit Vollendung des 18. Lebensjahres können wir Ihnen den Kartenführerschein aushändigen. Die Abholung ist persönlich aber auch durch Bevollmächtigte möglich. Dafür ist Ihre schriftliche Vollmacht, Ihre Prüfungsbescheinigung, ein evtl. bereits vorhandener Kartenführerschein und Ihr Ausweisdokument bzw. das der bevollmächtigten Person nötig.

Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Führerscheinstelle gerne zur Verfügung.

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Formulare:

Hier finden Sie unsere Formulare

Kontakte:
Telefon: 0911 / 97 73 - 30 34
Faxnummer: 0911 / 97 73 - 13 39
E-Mail: [email protected]