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Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach Entzug oder Verzicht
Voraussetzung:
Ihr Hauptwohnsitz befindet sich im Landkreis Fürth.
Antrag:
Den Antrag bekommen Sie bei Ihrer Wohnsitzbehörde (Rathaus). Bitte geben Sie Ihren Antrag persönlich mit allen Unterlagen bei Ihrer Wohnsitzbehörde ab. Ihr künftiger Kartenführerschein beinhaltet Ihre Unterschrift, die Sie bereits bei der Antragstellung leisten müssen.
Folgende Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:
- Reisepass oder Personalausweis
- ein biometrisches Lichtbild
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe (9 Stunden) - nur wenn die entzogene Fahrerlaubnis erstmals vor dem 1.8.1969 erteilt wurde.
- Für die Klassen A, A2, A1, B, BE, AM, L, T ist eine Sehtestbescheinigung eines Augenoptikers ausreichend.
- Für die C- und/oder D-Klassen ist der Nachweis durch ein augenärztliches Gutachten eines Augenarztes oder eines Betriebs-/Arbeitsmediziners erforderlich.
- Für die C- und/oder D-Klassen ist der Nachweis eines ärztlichen Gutachtens von Ihrem Hausarzt, Arbeits- oder Betriebsmediziner erforderlich.
- D-Klassen: medizinisch-psychologische Untersuchung bei einer amtlich anerkannten Untersuchungsstelle oder arbeits-/betriebsmedizinisches Gutachten über Ihr Leistungsvermögen
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe (9 Stunden). Die Anerkennung von Online Seminaren ist rechtlich nicht möglich
- Name und Anschrift der Fahrschule, bei der Sie sich angemeldet haben
- Ein erweitertes behördliches Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) ist bei Ihrer Wohnsitzgemeinde zu beantragen. (Sollten Sie innerhalb der letzten 36 Monate aus dem EU-Ausland zugezogen sein, ist zusätzlich noch ein Europäisches Führungszeugnis zu beantragen)
Grundsätzliches:
Der Antrag kann bereits 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist eingereicht werden. Wir empfehlen Ihnen, diese Möglichkeit zu nutzen.
Das Gericht entscheidet im Strafverfahren nicht darüber, ob Sie nach Ablauf der Sperrfrist die Fahrerlaubnis neu erteilt bekommen können. Es ist vielmehr Aufgabe der Fahrerlaubnisbehörde zu prüfen, ob alle Voraussetzungen für eine Neuerteilung, insbesondere Ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen, vorliegen. Die Prüfung Ihrer Fahreignung muss sich auf alle körperlichen, geistigen und charakterlichen Umstände erstrecken.
Da die Entscheidung, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Fahrerlaubnis neu erteilt werden kann, sehr von der jeweiligen individuellen Sachlage abhängig ist, sind detailliertere Informationen - insbesondere auch zur Bearbeitungszeit für Ihren Antrag - an dieser Stelle nicht möglich. Eine fundierte Beratung durch unsere Mitarbeiter erfolgt im Rahmen der Bearbeitung Ihres Antrags, wenn alle benötigten Registerauskünfte sowie gerichtlichen Entscheidungen vorliegen und geprüft wurden.
Für weitere Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter in einem persönlichen Gespräch nach Terminvereinbarung gerne zur Verfügung.
Gebühren:
Bearbeitungsgebühr der Fahrerlaubnisbehörde:
ohne Probezeit: | 70,80 EUR |
mit Probezeit: | 71,60 EUR |
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Hier finden Sie unsere Formulare
Herr Engst | Buchstabe: A-I |
Tel.: 0911 / 97 73 - 13 27 | |
p-engst@lra-fue.bayern.de | |
Frau Mietz | (nur Alkohol) Buchstabe: K-Z |
Tel.: 0911 / 97 73 - 13 24 | |
t-mietz@lra-fue.bayern.de | |
Frau Schramm | Buchstabe: J-Q |
Tel.: 0911 / 97 73 - 13 23 | |
ma-schramm@lra-fue.bayern.de | |
Frau Weiß | Buchstabe: R-Z |
Tel.: 0911 / 97 73 - 13 26 | |
l-weiss@lra-fue.bayern.de | |
Frau Bischof | (nur Alkohol) Buchstabe: A-J |
Te.: 0911 / 97 73 - 13 28 | |
k-bischof@lra-fue.bayern.de | |