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Voraussetzung:
Ihr Hauptwohnsitz befindet sich im Landkreis Fürth.
Antrag:
Den Antrag bekommen Sie bei Ihrer Wohnsitzbehörde (Rathaus). Bitte geben Sie Ihren Antrag persönlich mit allen Unterlagen bei Ihrer Wohnsitzbehörde ab. Ihr künftiger Kartenführerschein beinhaltet Ihre Unterschrift, die Sie bereits bei der Antragstellung leisten müssen.
Folgende Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:
- Reisepass oder Personalausweis
- Führerschein
- Falls Sie noch einen alten Führerschein (grau/rosa) besitzen, muss gleichzeitig Ihr bisheriger Führerschein in den neuen Kartenführerschein umgetauscht werden. Hierfür wird ein aktuelles biometrisches Lichtbild benötigt.
- Nachweis des Besitzes der Klasse B (Kopie vom Führerschein, falls wir nicht die ausstellende Behörde sind). Sie müssen die Klasse B bzw. die alte Klasse 3 seit mindestens 2 Jahren besitzen bzw. innerhalb der letzten 5 Jahre besessen haben.
- Nachweis über ausreichendes Sehvermögen. Der Nachweis ist durch ein Gutachten eines Augenarztes oder eines Betriebs-/Arbeitsmediziners zu erbringen.
- Nachweis über gesundheitliche Eignung. Der Nachweis ist durch das Gutachten einer amtlich anerkannten medizinisch-psychologischen Untersuchungsstelle oder ein betriebs- bzw. arbeitsmedizinisches Gutachten zu erbringen, das auch Aussagen über die Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentrations- und Aufmerksamkeitsleistung sowie die Reaktionsfähigkeit beinhaltet.
- Die Untersuchungen können eigenständig durchgeführt und die Untersuchungsergebnisse bei Antragstellung vorgelegt werden.
- Ein erweitertes behördliches Führungszeugnis nach § 30a Bundeszentralregistergesetz (BZRG) ist bei Ihrer Wohnsitzgemeinde zu beantragen. (Sollten Sie innerhalb der letzten 36 Monate aus dem EU-Ausland zugezogen sein, ist zusätzlich noch ein Europäisches Führungszeugnis zu beantragen)
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