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Verlängerung der Fahrgastbeföderung
Voraussetzung:
Ihr Hauptwohnsitz befindet sich im Landkreis Fürth.
Antrag:
Den Antrag bekommen Sie bei Ihrer Wohnsitzbehörde (Rathaus). Bitte geben Sie Ihren Antrag persönlich mit allen Unterlagen bei Ihrer Wohnsitzbehörde ab. Ihr künftiger Kartenführerschein beinhaltet Ihre Unterschrift, die Sie bereits bei der Antragstellung leisten müssen.
Folgende Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:
- Reisepass oder Personalausweis
- Führerschein
- Führerschein zur Fahrgastbeförderung
- Nachweis über ausreichendes Sehvermögen. Der Nachweis ist durch ein Gutachten eines Augenarztes oder eines Betriebs-/Arbeitsmediziners zu erbringen.
- Nachweis über gesundheitliche Eignung. Bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres ist ein ärztliche Gutachten von Ihrem Hausarzt, Arbeits- oder Betriebsmediziner gemäß Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ausreichend.
- Nach Vollendung des 60. Lebensjahres bzw. vorgezogen ab Vollendung des 55. Lebensjahres, falls die Gültigkeit über das 60. Lebensjahr hinaus verlängert werden soll, ist der Nachweis durch das Gutachten einer amtlich anerkannten medizinisch-psychologischen Untersuchungsstelle oder ein betriebs- bzw. arbeitsmedizinisches Gutachten zu erbringen, das Aussagen über die Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentrations- und Aufmerksamkeitsleistung sowie die Reaktionsfähigkeit beinhaltet. Die Untersuchungen können eigenständig durchgeführt und die Untersuchungsergebnisse bei Antragstellung vorgelegt werden.
- Ein erweitertes behördliches Führungszeugnis nach § 30a Bundeszentralregistergesetz (BZRG) ist bei Ihrer Wohnsitzgemeinde zu beantragen. (Sollten Sie innerhalb der letzten 36 Monate aus dem EU-Ausland zugezogen sein, ist zusätzlich noch ein Europäisches Führungszeugnis zu beantragen)
Sonstige Hinweise:
Falls nichts gegen eine Verlängerung Ihrer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung spricht, informieren wir Sie schriftlich.
Dies sollten Sie noch beachten:
Eine zeitgerechte Verlängerung kann nur sichergestellt werden, wenn der Antrag mind. 3 Monate vor Ablauf der Gültigkeit gestellt wird.
Für weitere Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne zur Verfügung.
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