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Probezeit für Fahranfänger

Seit dem 1. November 1986 gilt für Fahranfänger die zweijährige Probezeit. Mit dieser Bewährungszeit soll der aus Unerfahrenheit und hoher jugendtypischer Risikobereitschaft resultierenden Unfallgefährdung durch den Fahranfänger entgegengewirkt werden. Die Probezeit hat sich bewährt. Bei der Risikogruppe der jugendlichen Unfallfahrer ist ein deutlicher Rückgang der Auffälligkeits- und Rückfallzahlen im Straßenverkehr erkennbar. 

Junge Menschen sind besonders häufig an Verkehrsunfällen beteiligt. Gemessen an ihrem Anteil am Straßenverkehr und an der Gesamtbevölkerung weisen sie noch immer ein überproportional hohes Unfallrisiko auf. Hauptursachen sind der Mangel an ausreichender Fahrerfahrung und die altersbedingt ausgeprägte Risikobereitschaft. Dabei fällt die Altersgruppe der 18- bis 25-jährigen besonders ins Gewicht. 

Seit dem 1. Januar 1999 gelten für den Fahranfänger individuelle Maßnahmen.
Eine Liste von Fahrschulen im Landkreis Fürth, die Aufbauseminare nach § 2a Straßenverkehrsgesetz (StVG) anbieten, finden Sie hier.

Diese Hilfestellungen sollen bewirken, dass der auffällig gewordene Fahranfänger die Defizite in seiner Einstellung zum Straßenverkehr erkennt, sein auffälliges Verhalten überdenkt und ändert. Jährlich verlieren 20.000 Fahranfänger ihre Fahrerlaubnis vor Ablauf der Probezeit.

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