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Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis der Anlage 11 Staaten (ohne USA und Kanada)
Voraussetzung:
Ihr Hauptwohnsitz befindet sich im Landkreis Fürth.
Sie besitzen einen Führerschein aus einem der folgenden Staaten (Anlage 11):
Andorra, Bosnien und Herzegowina, Französisch-Polynesien, Guernsey, Insel Man, Israel, Japan, Jersey, Monaco, Namibia, Neukaledonien, Neuseeland, Republik Korea (=Südkorea), San Marino, Schweiz, Serbien, Singapur, Südafrika, Taiwan
Ergänzender Hinweis:
Neuseeland:
Es können nur "Full Licences" der Klasse 1 in die deutsche Klasse B und der Klasse 6 in die Klasse A bzw. A beschränkt umgeschrieben werden.
Südkorea:
Es können nur die Klassen 1 und 2 in die deutsche Klasse B umgeschrieben werden.
Taiwan:
Es können nur die Klassen B und BE umgeschrieben werden.
Antrag:
Den Antrag bekommen Sie bei Ihrer Wohnsitzbehörde (Rathaus). Eine Vertretung zur Antragstellung ist nicht möglich, da der Kartenführerschein Ihre Unterschrift beinhaltet, die bereits bei Antragstellung geleistet werden muss. Bitte geben Sie Ihren Antrag mit den erforderlichen Unterlagen bei Ihrer Wohnsitzbehörde ab.
Folgende Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:
- Reisepass oder Personalausweis
- ein biometrisches Lichtbild
- Ausländischen Führerschein im Original. Eine Kopie muss dem Antrag beigelegt werden. Der ausländische Führerschein muss zum Zeitpunkt der Beantragung der Umschreibung noch gültig sein.
- amtlich Anerkannte Übersetzung des ausländischen Führerscheins. Folgende Stellen können beispielsweise Übersetzungen vornehmen: ADAC / Öffentlich bestellte und vereidigte Übersetzer.
- Nachweis über die Dauer des Besitzes des ausländischen Führerscheines. Dieser separate Nachweis ist nur erforderlich, wenn sich die Dauer des Besitzes nicht aus dem ausländischen Führerschein ergibt.
- Bestätigung über die erste Anmeldung in der BRD. Falls Ihre erste Anmeldung in der BRD im Landkreis Fürth erfolgt ist und Sie seither ständig hier wohnhaft waren, ist diese Bestätigung nicht erforderlich.
- Nachweis über ausreichendes Sehvermögen. Nur erforderlich, wenn eine Umschreibung von C- oder D-Klassen erfolgen soll. Der Nachweis ist durch ein Gutachten eines Augenarztes oder eines Betriebs-/Arbeitsmediziners zu erbringen.
- Nachweis über gesundheitliche Eignung. Nur erforderlich, wenn eine Umschreibung von C- oder D-Klassen erfolgen soll
- C-Klassen: ärztliches Gutachten von Ihrem Hausarzt, Arbeits- oder Betriebsmediziner gemäß Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- D-Klassen: Nachweis durch das Gutachten einer amtlich anerkannten medizinisch-psychologischen Untersuchungsstelle oder ein betriebs- bzw. arbeitsmedizinisches Gutachten zu erbringen, das auch Aussagen über die Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentrations- und Aufmerksamkeitsleistung sowie die Reaktionsfähigkeit beinhaltet.
- Name und Anschrift der Fahrschule, bei der Sie sich angemeldet haben (nur erforderlich, wenn Sie einen Führerschein aus Taiwan, Connecticut, District of Columbia, Florida, Indiana, Minnesota, Mississippi, Missouri, Nebraska, North Carolina, Oregon, Tennessee besitzen).
Gebühren:
Bearbeitungsgebühr der Fahrerlaubnisbehörde:
Umschreibung ohne Probezeit: | 29,90 EUR |
Umschreibung mit Probezeit: | 30,70 EUR |
Sonstige Hinweise:
Es besteht die Möglichkeit, dass der ausländische Führerschein durch das Landeskriminalamt auf Echtheit überprüft werden muss. Diese Überprüfung nimmt ca. zwei bis drei Wochen Zeit in Anspruch. Während dieser Zeit müssen Sie Ihren Führerschein bei uns hinterlegen.
Der deutsche Kartenführerschein wird zentral durch die Bundesdruckerei in Berlin hergestellt; sobald er vorliegt, werden Sie schriftlich benachrichtigt.Die Abholung ist persönlich mit Personalausweis oder Reisepass aber auch durch Bevollmächtigte möglich; Bevollmächtigte benötigen eine schriftliche Vollmacht sowie Ihren Pass oder Personalausweis und müssen sich selbst durch ein Ausweisdokument legitimieren können.Falls eine Prüfung erforderlich ist, erteilen wir den Prüfauftrag sobald uns alle Unterlagen vorliegen und geprüft wurden. Wir verständigen Sie und Ihre Fahrschule schriftlich, die Sie dann zur Prüfung anmelden kann. Nach erfolgreicher Prüfung können Sie den Kartenführerschein bei uns abholen.Bei Aushändigung des deutschen Kartenführerscheines müssen Sie Ihren ausländischen Führerschein abgeben. Die Bearbeitungszeit dauert ca. 3 bis 4 Wochen. Dies kann in Ausnahmen jedoch abweichen.
Dies sollten Sie noch wissen:
Die Fahrberechtigung mit der ausländischen Fahrerlaubnis erlischt bereits 6 Monate nach der ersten Anmeldung in der Bundesrepublik Deutschland.
Für weitere Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne zur Verfügung.
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Hier finden Sie unsere Formulare
Frau Bischof |
Tel.: 0911 / 97 73 - 13 28 |
k-bischof@lra-fue.bayern.de |
Frau Deutzer |
Tel.: 0911 / 97 73 - 13 30 |
u-deutzer@lra-fue.bayern.de |
Frau Jung |
Tel.: 0911 / 97 73 - 13 31 |
s-jung@lra-fue.bayern.de |
Frau Mietz |
Tel.: 0911 / 97 73 - 13 24 |
t-mietz@lra-fue.bayern.de |