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Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis - Drittstaaten

Voraussetzung:

Ihr Hauptwohnsitz befindet sich im Landkreis Fürth. 

Sie besitzen einen Führerschein aus einem Staat, der nicht in unseren anderen Informationen zum Thema "Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis" aufgeführt ist.


Antrag:

Bitte vereinbaren Sie einen Termin bei uns. Eine Vertretung zur Antragstellung ist nicht möglich, da der Kartenführerschein Ihre Unterschrift beinhaltet, die bereits bei Antragstellung geleistet werden muss. 


Folgende Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:

  • Reisepass oder Personalausweis
  • ein biometrisches Lichtbild
  • Ausländischen Führerschein im Original
  • Eine Kopie muss dem Antrag beigelegt werden. Der ausländische Führerschein muss zum Zeitpunkt der Beantragung der Umschreibung noch gültig sein.
  • Übersetzung des ausländischen Führerscheins. Folgende Stellen können Übersetzungen vornehmen: ADAC / Öffentlich bestellte und vereidigte Übersetzer.
  • Nachweis über die Dauer des Besitzes des ausländischen Führerscheines. Dieser separate Nachweis ist nur erforderlich, wenn sich die Dauer des Besitzes nicht aus dem ausländischen Führerschein ergibt.
  • Nachweis über ausreichendes Sehvermögen. Bei Umschreibung auf die Klassen A, A2, A1, B, BE, AM, L, T ist eine Sehtestbescheinigung eines Augenoptikers ausreichend. Bei Umschreibung auf C- und/oder D-Klassen ist der Nachweis durch ein Gutachten eines Augenarztes oder eines Betriebs-/Arbeitsmediziners zu erbringen.
  • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe (9 Stunden)
  • C-Klassen: ärztliches Gutachten von Ihrem Hausarzt, Arbeits- oder Betriebsmediziner gemäß Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
  • D-Klassen: Gutachten einer amtlich anerkannten medizinisch-psychologischen Untersuchungsstelle oder ein betriebs- bzw. arbeitsmedizinisches Gutachten, das auch Aussagen über die Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentrations- und Aufmerksamkeitsleistung sowie die Reaktionsfähigkeit beinhaltet.
  • Name und Anschrift der Fahrschule, bei der Sie sich angemeldet haben
  • Sie müssen in jedem Fall eine theoretische und praktische Prüfung ablegen.

Sonstige Hinweise:

Es besteht die Möglichkeit, dass der ausländische Führerschein durch das Landeskriminalamt auf Echtheit überprüft werden muss. Diese Überprüfung nimmt ca. vier Wochen Zeit in Anspruch. Während dieser Zeit müssen Sie Ihren Führerschein bei uns hinterlegen. 

Der deutsche Kartenführerschein wird zentral durch die Bundesdruckerei in Berlin hergestellt; sobald er vorliegt, werden Sie schriftlich benachrichtigt. Die Abholung ist persönlich mit Personalausweis oder Reisepass aber auch durch Bevollmächtigte möglich; Bevollmächtigte benötigen eine schriftliche Vollmacht sowie Ihren Pass oder Personalausweis und müssen sich selbst durch ein Ausweisdokument legitimieren können. Falls eine Prüfung erforderlich ist, erteilen wir den Prüfauftrag sobald uns alle Unterlagen vorliegen und geprüft wurden. Wir verständigen Sie und Ihre Fahrschule schriftlich, die Sie dann zur Prüfung anmelden kann. Nach erfolgreicher Prüfung können Sie den Kartenführerschein bei uns abholen. Bei Aushändigung des deutschen Kartenführerscheines müssen Sie Ihren ausländischen Führerschein abgeben. Die Bearbeitungszeit dauert ca. 8 Wochen. Dies kann in Ausnahmen jedoch abweichen.


Dies sollten Sie noch wissen:

Die Fahrberechtigung mit der ausländischen Fahrerlaubnis erlischt bereits 6 Monate nach der ersten Anmeldung in der Bundesrepublik Deutschland. Eine Verlängerung dieser Frist ist bei einem Verbleib in der Bundesrepublik nicht möglich!

Für weitere Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne zur Verfügung.

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Formulare:

Hier finden Sie unsere Formulare

Kontakte:
Telefon: 0911 / 97 73 - 30 34
Faxnummer: 0911 / 97 73 - 13 39
E-Mail: [email protected]