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Verkehr
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KFZ-Zulassung
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- Online-Angebot
- Wunschkennzeichen
- Aktuelle Informationen
- Fabrikneues Fahrzeug im Inland erworben
- Umschreibung von außerhalb des Landkreises -noch zugelassen-
- Umschreibung von außerhalb des Landkreises -außer Betrieb gesetzt-
- Umschreibung innerhalb des Landkreises -noch zugelassen-
- Umschreibung innerhalb des Landkreises -außer Betrieb gesetzt-
- Wiederzulassung auf den bisherigen Fahrzeughalter
- Wiederzulassung eines gelöschten Fahrzeuges
- Zulassung eines neuen Fahrzeuges aus dem Ausland
- Zulassung eines gebrauchten Fahrzeuges aus dem Ausland
- Fahrzeugpapiere-Änderung technischer Art
- Änderung eines bestehenden Kennzeichens in ein E-Kennzeichen
- Fahrzeugpapiere-Änderung persönlicher Art (Namens- oder Adressänderungen), bei bereits im Landkreis zugelassener Fahrzeuge
- Ersatz-Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II nach Verlust oder Diebstahl
- Ersatz-Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II unbrauchbar oder vollgeschrieben
- Ersatz-Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I nach Verlust oder Diebstahl
- Ersatz-Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I unbrauchbar
- Internationale Zulassung / Ausfuhrkennzeichen
- Saisonkennzeichen
- Kurzzeitkennzeichen
- Verlust von Kennzeichenschildern (Umkennzeichnung)
- Außerbetriebsetzung
- Rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung für Händler, Hersteller oder Handwerker
- Rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung für Oldtimer-Fahrzeuge
- Oldtimerkennzeichen
- Veräußerung eines Fahrzeuges
- Betriebserlaubnis
- 100 km/h Zulassung für Anhänger
- Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen (nur bei gleichem Halter)
- Straßenverkehr
- Bildung und Schulen
- Integration
- Ausländer- / Staatsangehörigkeitswesen
- Gutes aus dem Fürther Land
- Bildungsportal
- Kreativ - Kunst und Kultur
- Ausbildung & Beruf
- Regionalmanagement
- Landkreisstiftung
- LEADER
- Erlebnis Landkreis Tourismus & Freizeit
- Gewerbe im Landkreis Metropolregion & Wirtschaft
Willkommen in der Zulassungsstelle des Landkreises Fürth
Achtung:
Für den Besuch der Zulassungsstelle benötigen Sie einen Termin (Telefonisch oder über die Online Terminvergabe).
Viele Themen lassen sich online von zu Hause aus gut erledigen. Eine Übersicht bietet unsere Seite Online-Services des Landratsamtes.
Ihre Zulassungsbehörde ist für die Ausstellung oder Änderung der Fahrzeugpapiere für die im Landkreis Fürth ansässigen Fahrzeughalter oder -eigentümer zuständig.
In diesem Zusammenhang erfüllen wir für Sie folgende Aufgaben:
Aktuelle Informationen
Außerbetriebsetzung:
Neuzulassungen:
- fabrikneues Fahrzeug im Inland erworben
Umschreibungen:
- von außerhalb des Landkreises -noch zugelassen-
- von außerhalb des Landkreises -außer Betrieb gesetzt-
- innerhalb des Landkreises -noch zugelassen-
- innerhalb des Landkreises -außer Betrieb gesetzt-
Wiederzulassung:
- Wiederzulassung auf den bisherigen Fahrzeughalter
- Wiederzulassung eines gelöschten Fahrzeuges
Zulassung eines Fahrzeuges aus dem Ausland:
- Zulassung eines Neufahrzeuges aus dem Ausland
- Zulassung eines gebrauchten Fahrzeuges aus dem Ausland
Änderung der Fahrzeugpapiere:
- technischer Art
- persönlicher Art (Namens- oder Adressänderung) - nur bei bereits im Landkreis Fürth zugelassener Fahrzeuge
Ersatzdokumente:
- Ersatz-Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheingung Teil II nach Verlust oder Diebstahl
- Ersatz-Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheingung Teil II unbrauchbar oder vollgeschrieben
- Ersatz-Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I nach Verlust oder Diebstahl
- Ersatz-Fahrzeugschein / Zulassungsbescheingung Teil I unbrauchbar
Internationale Zulassung (Ausfuhrkennzeichen):
Besonderheiten bei Kennzeichenschildern:
- Saisonkennzeichen
- Kurzzeitkennzeichen
- Verlust von Kennzeichenschildern (Umkennzeichnung)
Bitte beachten Sie:
Bei beschädigten Kennzeichen oder Neusiegelung (z.B. Beschädigung der Plakette) von Kennzeichen sind beide Kennzeichen der KFZ-Zulassungsstelle vorzulegen.
Rotes Dauer- und Oldtimerkennzeichen
- Rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung für Händler, Hersteller oder Handwerker
- Rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung für Oldtimer-Fahrzeuge
- Oldtimerkennzeichen
Veräußerung eines Fahrzeuges
- Hier finden Sie weitere Informationen
Betriebserlaubnis:
- Betriebserlaubnis für zulassungsfreie Fahrzeuge
Ansprechpartner:
Leitung des Arbeitsbereichs: | |
Frau Witkowski | |
Tel.: 0911 / 97 73 - 13 42 | |
b-witkowski@lra-fue.bayern.de | |
Stellv. Arbeitsbereichsleiterin: | |
Frau Linz | |
Tel.: 0911 / 97 73 - 13 43 | |
h-linz@lra-fue.bayern.de | |
Stellv. Arbeitsbereichsleiter: | |
Herr Ell | |
Tel.: 0911 / 97 73 - 13 42 | |
n-ell@lra-fue.bayern.de |
Achtung:
Besuche im Landratsamt - Zulassungsstelle sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Sie möchten online einen Termin vereinbaren? Klicken Sie hier.
Hier geht´s zum KFZ-Steuer Rechner.
Infotelefon: | 0911 / 97 73 - 30 33 |
Faxnummer: | 0911 / 97 73 - 13 62 |
E-Mail: | kfz-zulassung@lra-fue.bayern.de |
Hier finden Sie unsere Formulare