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Außerbetriebsetzung

Folgende Unterlagen benötigen Sie um Ihr Fahrzeug außer Betrieb zu setzen:

  • Kfz-Schein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Das bisherige/die bisherigen Kennzeichenschilder

Hinweise:

  • Das Kennzeichen wird mit der Außerbetriebsetzung zur anderweitigen Verwendung frei. Es kann jedoch vom gleichen Halter für das gleiche Fahrzeug auf die Dauer eines Jahres reserviert werden.
  • Sofern das Kennzeichen für ein Folgefahrzeug verwendet werden soll, ist eine Reservierung des Kennzeichens von drei Monaten möglich.

Für weitere Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne zur Verfügung.


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Kontakte:
Infotelefon: 0911 / 97 73 - 30 33
Faxnummer: 0911 / 97 73 - 13 62
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