-
Zuhause im Landkreis
Lebensraum & Wohlfühlgegend
- Notfallkonzept
- Landrat
- Unser Landkreis
- Landratsamt
- Jugend, Familie und Senioren
- Gesundheit und Soziales
- Umwelt und Bauen
-
Verkehr
- Bus und Bahn (ÖPNV)
- Radeln
- Mitfahrzentrale
- Schülerbeförderung
- Führerscheinwesen
-
KFZ-Zulassung
- Formulare
- Online-Angebot
- Wunschkennzeichen
- Aktuelle Informationen
- Fabrikneues Fahrzeug im Inland erworben
- Umschreibung von außerhalb des Landkreises -noch zugelassen-
- Umschreibung von außerhalb des Landkreises -außer Betrieb gesetzt-
- Umschreibung innerhalb des Landkreises -noch zugelassen-
- Umschreibung innerhalb des Landkreises -außer Betrieb gesetzt-
- Wiederzulassung auf den bisherigen Fahrzeughalter
- Wiederzulassung eines gelöschten Fahrzeuges
- Zulassung eines neuen Fahrzeuges aus dem Ausland
- Zulassung eines gebrauchten Fahrzeuges aus dem Ausland
- Fahrzeugpapiere-Änderung technischer Art
- Änderung eines bestehenden Kennzeichens in ein E-Kennzeichen
- Fahrzeugpapiere-Änderung persönlicher Art (Namens- oder Adressänderungen), bei bereits im Landkreis zugelassener Fahrzeuge
- Ersatz-Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II nach Verlust oder Diebstahl
- Ersatz-Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II unbrauchbar oder vollgeschrieben
- Ersatz-Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I nach Verlust oder Diebstahl
- Ersatz-Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I unbrauchbar
- Internationale Zulassung / Ausfuhrkennzeichen
- Saisonkennzeichen
- Kurzzeitkennzeichen
- Verlust von Kennzeichenschildern (Umkennzeichnung)
- Außerbetriebsetzung
- Rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung für Händler, Hersteller oder Handwerker
- Rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung für Oldtimer-Fahrzeuge
- Oldtimerkennzeichen
- Veräußerung eines Fahrzeuges
- Betriebserlaubnis
- 100 km/h Zulassung für Anhänger
- Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen (nur bei gleichem Halter)
- Straßenverkehr
- Bildung und Schulen
- Integration
- Ausländer- / Staatsangehörigkeitswesen
- Gutes aus dem Fürther Land
- Bildungsportal
- Kreativ - Kunst und Kultur
- Ausbildung & Beruf
- Regionalmanagement
- Landkreisstiftung
- LEADER
- Erlebnis Landkreis Tourismus & Freizeit
- Gewerbe im Landkreis Metropolregion & Wirtschaft
Außerbetriebsetzung
Folgende Unterlagen benötigen Sie um Ihr Fahrzeug außer Betrieb zu setzen:
- Kfz-Schein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
- Das bisherige/die bisherigen Kennzeichenschilder
Hinweise:
- Das Kennzeichen wird mit der Außerbetriebsetzung zur anderweitigen Verwendung frei. Es kann jedoch vom gleichen Halter für das gleiche Fahrzeug auf die Dauer eines Jahres reserviert werden.
- Sofern das Kennzeichen für ein Folgefahrzeug verwendet werden soll, ist eine Reservierung des Kennzeichens von drei Monaten möglich.
Für weitere Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne zur Verfügung.
zurück zur Übersicht
Suche
Kontakte:
Infotelefon: | 0911 / 97 73 - 30 33 |
Faxnummer: | 0911 / 97 73 - 13 62 |
E-Mail: | kfz-zulassung@lra-fue.bayern.de |
Formulare:
Hier finden Sie unsere Formulare