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Internationale Zulassung
Folgende Unterlagen benötigen Sie zur Zulassung Ihres Fahrzeuges:
- Identitätsnachweis des Fahrzeughalters im Original (z.B. Personalausweis, Reisepass)
- Bei Firmen (juristische Personen) Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung und Identitätsnachweis des Geschäftsführers im Original (z.B. Personalausweis, Reisepass)
- Gelbe Versicherungsbestätigung für internationale Zulassung (§19 Nr. 1 FZV i.V.m. Anlage 11 Nr. 3)
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung für den Zeitraum der Zulassung
- Nachweis einer gültigen Abgasuntersuchung
- Zugelassenes Fahrzeug: amtliche Kennzeichen, Fz.-Brief und Fz.-Schein (bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I und II)
- Außer Betrieb gesetztes Fahrzeug: Fz.-Brief und Fz.-Schein (bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I und II, bei vor dem 01.10.2005 stillgelegten Fahrzeugen: die Abmeldebescheinigung)
- Vorführung des Fahrzeuges zur Fahrzeug-Identnummer-Prüfung
- Vollmacht für Beauftragte, bei Minderjährigen Einwilligung beider Elternteile mit Benennung eines Zustellvertreters
Für weitere Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne zur Verfügung.
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Öffnungszeiten:
Mo.-Di.: | 07:30 Uhr - 11:30 Uhr |
Mi.: | 07:30 Uhr - 13:00 Uhr |
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Infotelefon: | 0911 / 97 73 - 13 44 |
Faxnummer: | 0911 / 97 73 - 13 62 |
E-Mail: | kfz-zulassung@lra-fue.bayern.de |
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