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Rote Kennzeichen für Händler, Hersteller oder Handwerker

Folgende Unterlagen benötigen Sie, um Rote Kennzeichen zu erhalten:

  • Schriftlicher Antrag
  • Gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift oder Reisepass des Halters (gut lesbare Kopie, Vorder- und Rückseite)
  • Bei Firmen (juristischen Personen) Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung und Identitätsnachweis des Geschäftsführers im Original (z.B. Personalausweis, Reisepass)
  • Versicherungsbestätigung (§ 16 Abs. 4 FZV)
  • Benennung eines verantwortlichen Mitarbeiters, wenn Sie selbst die Führung des Fahrzeugscheinheftes und des Fahrtenbuches nicht erledigen
  • Führungszeugnis (ist von Ihnen bei Ihrer Wohnsitzgemeinde zu beantragen)
  • Gewerbezentralregister (wird von der Zulassung für Sie beantragt)
  • Verkehrszentralregister (wird von der Zulassung für Sie beantragt)

Hinweise:

  • Bei Auflösung, Verkauf und Umfirmierung sind die roten Dauerkennzeichen unaufgefordert zurückzugeben
  • Standortverlegungen, Handelsregisternachträge sowie Veränderungen bei der Gewerbeanmeldung sind unaufgefor­dert mitzuteilen
  • Nur zur wiederkehrenden Verwendung innerhalb des bestehenden Gewerbebetriebs
  • Nur für Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten
  • Keine Überlassung an Dritte

Für weitere Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne zur Verfügung.

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Kontakte:
Infotelefon: 0911 / 97 73 - 30 33
Faxnummer: 0911 / 97 73 - 13 62
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