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- Änderung eines bestehenden Kennzeichens in ein E-Kennzeichen
- Fahrzeugpapiere-Änderung persönlicher Art (Namens- oder Adressänderungen), bei bereits im Landkreis zugelassener Fahrzeuge
- Ersatz-Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II nach Verlust oder Diebstahl
- Ersatz-Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II unbrauchbar oder vollgeschrieben
- Ersatz-Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I nach Verlust oder Diebstahl
- Ersatz-Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I unbrauchbar
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- Rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung für Händler, Hersteller oder Handwerker
- Rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung für Oldtimer-Fahrzeuge
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Rote Kennzeichen für Oldtimer-Fahrzeuge
Folgende Unterlagen benötigen Sie, um ein Rotes Kennzeichen zu erhalten:
- Schriftlicher Antrag
- Gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift oder Reisepass des Halters (gut lesbare Kopie, Vorder- und Rückseite)
- Fahrzeugpapiere (ZBI und ZBII)
- Gutachten gem. § 23 (neu) StVZO eines amtl. anerkannten Sachverständigen oder Prüfers
- Versicherungsbestätigung zur wiederkehrenden Verwendung für Oldtimerfahrzeuge (§ 23 Abs. 1 FZV)
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- Führungszeugnis (ist von Ihnen bei Ihrer Wohnsitzgemeinde zu beantragen)
- Verkehrszentralregisterauszug (wird von der Zulassungsbehörde beantragt)
Hinweise:
Die Fahrzeuge müssen mindestens 30 Jahre alt sein. Es dürfen nur folgende Fahrten durchgeführt werden:
- Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen
- An- und Abfahrt zu diesen Veranstaltungen
- Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten
- Fahrten zum Zwecke der Reparatur oder Wartung
Für weitere Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne zur Verfügung.
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Infotelefon: | 0911 / 97 73 - 30 33 |
Faxnummer: | 0911 / 97 73 - 13 62 |
E-Mail: | kfz-zulassung@lra-fue.bayern.de |
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