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Rote Kennzeichen für Oldtimer-Fahrzeuge

Folgende Unterlagen benötigen Sie, um ein Rotes Kennzeichen zu erhalten:

  • Schriftlicher Antrag
  • Gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift oder Reisepass des Halters (gut lesbare Kopie, Vorder- und Rückseite)
  • Fahrzeugpapiere (ZBI und ZBII)
  • Gutachten gem. § 23 (neu) StVZO eines amtl. anerkannten Sachverständigen oder Prüfers
  • Versicherungsbestätigung zur wiederkehrenden Verwendung für Oldtimerfahrzeuge (§ 23 Abs. 1 FZV)
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
  • Führungszeugnis (ist von Ihnen bei Ihrer Wohnsitzgemeinde zu beantragen)
  • Verkehrszentralregisterauszug (wird von der Zulassungsbehörde beantragt)

Hinweise:

Die Fahrzeuge müssen mindestens 30 Jahre alt sein. Es dürfen nur folgende Fahrten durchgeführt werden:

  • Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen
  • An- und Abfahrt zu diesen Veranstaltungen
  • Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten
  • Fahrten zum Zwecke der Reparatur oder Wartung

Für weitere Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne zur Verfügung.

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Kontakte:
Infotelefon: 0911 / 97 73 - 30 33
Faxnummer: 0911 / 97 73 - 13 62
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