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Fahrzeugverkauf im Inland
Bei Verkauf an einem nicht im Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II eingetragenen Halter ist die schriftliche Meldung an die Kfz-Zulassungsbehörde zwingend vorgeschrieben.
Diese Meldung muss folgendes enthalten:
- Vorname und Name der Person/Firma
- Vollständige Anschrift (nur im Inland)
- Was wurde übergeben? (z.B. Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein, Kennzeichenschilder, Fahrzeug)
- Übergabetag
- Originalunterschriften des Käufers und Verkäufers
Grundsätzlich ist diese Meldung bei allen Fahrzeugen, ob außer Betrieb gesetzt oder zugelassen, erforderlich.
Für weitere Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne zur Verfügung.
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Kontakte:
Infotelefon: | 0911 / 97 73 - 13 44 |
Faxnummer: | 0911 / 97 73 - 13 62 |
E-Mail: | kfz-zulassung@lra-fue.bayern.de |
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