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Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot

An Sonn- und Feiertagen besteht von 0:00 Uhr bis 22:00 Uhr ein generelles Verbot für Fahrten mit LKW`s mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen sowie für LKW`s mit Anhänger.


In der Hauptreisezeit vom 01.07. bis 31.08. jeden Jahres besteht zusätzlich an Samstagen von 07:00 Uhr bis 22:00 Uhr auf Autobahnen und Bundesstraße, auf denen ein hohes Ferienaufkommen besteht, ein Fahrverbot für oben genannte Fahrzeuge.


Wenn Sie spezielle Güter an Sonn- und Feiertagen bzw. während der Hauptreisezeit transportieren müssen, kann für diese Tage eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.

Zur Beantragung müssen Sie folgende Unterlagen mitbringen:

  • Den vollständig ausgefüllt und unterschriebenen Antrag

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Ansprechpartner:
verkehrswesen@lra-fue.bayern.de
Frau Warmuth
Tel.: 0911 / 97 73 - 13 34
Fax: 0911 / 97 73 - 13 40
u-warmuth@lra-fue.bayern.de
Zimmer 0.32