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Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot
An Sonn- und Feiertagen besteht von 0:00 Uhr bis 22:00 Uhr ein generelles Verbot für Fahrten mit LKW`s mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen sowie für LKW`s mit Anhänger.
In der Hauptreisezeit vom 01.07. bis 31.08. jeden Jahres besteht zusätzlich an Samstagen von 07:00 Uhr bis 22:00 Uhr auf Autobahnen und Bundesstraße, auf denen ein hohes Ferienaufkommen besteht, ein Fahrverbot für oben genannte Fahrzeuge.
Wenn Sie spezielle Güter an Sonn- und Feiertagen bzw. während der Hauptreisezeit transportieren müssen, kann für diese Tage eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.
Zur Beantragung müssen Sie folgende Unterlagen mitbringen:
- Den vollständig ausgefüllt und unterschriebenen Antrag
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Ansprechpartner:
verkehrswesen@lra-fue.bayern.de |
Frau Warmuth |
Tel.: 0911 / 97 73 - 13 34 |
Fax: 0911 / 97 73 - 13 40 |
u-warmuth@lra-fue.bayern.de |
Zimmer 0.32 |