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Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum
Damit Sie eine Veranstaltung (z. B. Straßenfest, Festzug und dergleichen) auf öffentlichem Verkehrsgrund durchführen können, benötigen Sie eine verkehrsrechtliche Genehmigung. Diese erteilt Ihnen das Landratsamt Fürth für Kreis-, Staats- sowie Bundesstraßen im Landkreis Fürth, die Gemeinde für Gemeindeverbindungs- sowie Ortsstraßen.
Bei Fragen wegen der Klassifizierung der von Ihnen betroffenen Straße helfen Ihnen gerne unsere Mitarbeiter weiter.
Um eine verkehrsrechtliche Anordnung zur Durchführung einer Veranstaltung erteilen zu können, benötigen wir folgende Unterlagen:
Der Antrag sowie die dazugehörigen Unterlagen sind mind. 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung einzureichen.
Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.
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Hier finden Sie unsere Formulare
verkehrswesen@lra-fue.bayern.de | |
Frau Schüssel | |
Tel.: 0911 / 97 73 - 13 37 | |
Fax: 0911 / 97 73 - 13 40 | |
l-schuessel@lra-fue.bayern.de | |
Zimmer 0.30 |