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Digitaler Bauantrag


Ab dem 01. Juli 2023 können Bauanträge digital beim Landratsamt Fürth eingereicht werden.

Hierfür ist am 01. März 2021 die digitale Bauantragsverordnung (DBauV) in Kraft getreten. Das Landratsamt Fürth hat sich zum 01. Juli 2023 in diese aufnehmen lassen. Somit können nun verschiedene Anträge im Baugenehmigungsverfahren mit Hilfe von Antragsassistenten in einem geführten Prozess online gestellt und auch sämtliche erforderliche Unterlagen (u.a. Baupläne und Bauvorlagen) digital an das Landratsamt Fürth übermittelt werden.

Unverändert besteht jedoch weiterhin die Möglichkeit, Anträge schriftlich einzureichen. Nahezu alle Anträge sind allerdings nicht mehr bei der jeweiligen Gemeinde, sondern beim Landratsamt einzureichen. Näheres hierzu finden Sie hier.

Die Gemeinden werden dann nach Eingang der Bauantragsunterlagen digital durch das Landratsamt Fürth beteiligt.

Weitere Infos finden Sie auch hier.


Besonderheit Bauvoranfrage

Die formlose Bauvoranfrage stellt ein freiwilliges Angebot des Landratsamtes Fürth dar. Hierdurch können sich Bauherren vor Antragstellung vergewissern, ob ihr geplantes Bauvorhaben grundsätzlich realisierbar wäre. Die Antragsteller erhalten hierbei eine schriftliche Rückmeldung durch das Landratsamt Fürth, diese ist jedoch rechtlich nicht bindend, weshalb auch keine Rechtsmittel möglich sind. Grundsätzlich ist zur Stellung einer formlosen Bauvoranfrage ein entsprechendes Schreiben an die Behörde erforderlich, diesem ist ein amtlicher Lageplan im Maßstab 1:1.000 bzw. soweit schon vorhanden, Planskizzen im Maßstab 1:100 beizufügen.

Nachdem die Bauvoranfrage gesetzlich nicht geregelt ist, ist es leider nicht möglich, diese über das Bayern-Portal direkt dem Landratsamt Fürth digital zukommen zu lassen. Vom Grundsatz sollten Bauvoranfragen jedoch ebenfalls immer zunächst beim Landratsamt eingereicht werden. Die Einreichung kann digital per E-Mail an [email protected] erfolgen. Das Landratsamt würde dann die zuständige Gemeinde beteiligen und um Stellungnahme zu dem Vorhaben bitten.

Sollten dennoch Bauvoranfragen zunächst bei der Gemeinde eingehen, liegt es im Ermessen der Gemeinde, ob diese zunächst selbst von dieser bearbeitet werden und dann gemeinsam mit der gemeindlichen Stellungnahme an das Landratsamt Fürth weitergeleitet werden oder eine Weiterleitung unmittelbar nach Eingang erfolgt.


FAQ – Was man über den digitalen Bauantrag wissen sollte

  • Wie erfolgt die digitale Einreichung?

    Die digitale Einreichung erfolgt ausschließlich über das Bayern-Portal und die dort digital bereitgestellten Antragsformulare. Eine Einreichung als digitales Dokument (z.B. pdf-Dokumente) per E-Mail ist unwirksam. Wenn Sie die Online-Assistenten nicht verwenden können oder dürfen, müssen Sie Anträge weiterhin in Papierform einreichen.

    Zu beachten ist weiter, dass die Antragstellung – wie bislang auch – nur durch einen vorlageberechtigten Entwurfsverfasser erfolgen kann. Dieser muss sich bei Einreichung von Anträgen ausreichend authentifizieren (entweder über die Bayern-ID oder ein Elsterzertifikat).

  • Wer kann digital einreichen?

    Die Einreichung von digitalen Anträgen ist wie bislang auch nur durch einen vorlageberechtigten Entwurfsverfasser möglich. Dieser muss sich hierbei zunächst über das Bayern-Portal oder ELSTER einmalig die sogenannte Bayern-ID oder ein Elsterzertifikat holen und kann damit – vergleichbar einer virtuellen Unterschrift – Anträge und Unterlagen in digitaler Form im pdf-Format einreichen bzw. signieren.

    Einen Leitfaden zur Beantragung und Verwendung von ELSTER-Organisationszertifikaten finden sie hier

  • Kann ich weiterhin in Papierform einreichen?

    Es gibt keine Pflicht zur digitalen Antragseinreichung. Sie können daher selbstverständlich Ihren Antrag auch weiterhin in Papierform stellen. Allerdings ändert sich für Sie auch beim Einreichen in Papierform unter Umständen das Verfahren, da die meisten Anträge in Papierform nicht mehr bei der Gemeinde, sondern direkt im Landratsamt eingereicht werden müssen. Nähere Informationen finden Sie hier.

  • Kann ich Abstandsflächenübernahmeerklärungen und Dienstbarkeiten auch digital einreichen?

    Abstandflächenübernahmeerklärungen und Dienstbarkeiten können nicht über das Bayern-Portal digital beim Landratsamt Fürth eingereicht werden. Dennoch besteht künftig die Möglichkeit, ein "elektronisches Abbild" (=Scan; eine Fotografie ist nicht ausreichend) des unterschriebenen Originals bei uns einreichen. Bitte beachten Sie, dass die Bauaufsichtsbehörde die Vorlage des unterschriebenen Originals verlangen kann. Bewahren Sie daher diese Unterlagen auch nach Abschluss des Verfahrens bei sich als Nachweis auf.

  • Bislang haben neben dem Entwurfsverfasser auch die Bauherren und die Nachbarn auf den Plänen unterschrieben – wie kann das digital funktionieren?

    Ein digitaler Bauantrag kann nur eine Person digital "unterzeichnen" werden – dies muss nach der DBauV der vorlageberechtigte Entwurfsverfasser sein. Dieser erklärt sich bei Einreichung des Antrags als verantwortlich für die Richtigkeit seiner Angaben und er erklärt, dass er im Sinne der Bauherren handelt.

    Ein Fachplaner (z.B. Brandschutzplaner) muss die von ihm gefertigten Unterlagen nicht unterzeichnen. Diese Unterlagen müssen lediglich die Person des Fachplaners erkennen lassen. Der Entwurfsverfasser ist für die korrekte Angabe der Person des Fachplaners verantwortlich.

    Die Nachbarunterschriften müssen dennoch eingeholt werden. Im digitalen Bauantragsformular muss angegeben werden, welche Unterschriften beim Entwurfsverfasser bzw. Bauherrn vorliegen. Diese Unterschriftenliste benötigt das Landratsamt jedoch nicht. Das Landratsamt stellt dann nach Abschluss des Genehmigungsverfahrens eine Ausfertigung der Baugenehmigung allen Nachbarn zu, die im digitalen Antragsformular mit "Unterschrift liegt nicht vor" angegeben wurden.

    Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass falsche Angaben zu den Nachbarunterschriften eine Ordnungswidrigkeit darstellen und in Art. 79 BayBO mit Bußgeld bewährt sind. Vor allem aber sollten Sie sich als Bauherr darüber im Klaren sein, dass alle Nachbarn, denen eine Baugenehmigung nicht zugestellt wurde, weil im Antragsformular fälschlicherweise angegeben wurde, dass die Unterschrift vorliegt, eine Klagefrist von einem Jahr (i.d.R. ab Baubeginn) anstelle eines Monats haben, der Bescheid damit noch lange nach Baubeginn anfechtbar ist und sehr verzögert unanfechtbar wird.

    Bei Einreichung eines Bauantrags in Papierform bleibt hinsichtlich der Unterzeichnung der Bauvorlagen alles wie bisher.

  • Welche Dateiformate sind bei einer digitalen Einreichung zulässig?

    Grundsätzlich sind Dateien nur als PDF-Format zulässig. Im Rahmen der digitalen Antragstellung müssen die Dateien auch als Einzeldokumente hochgeladen werden.

  • Wie können Unterlagen nachgereicht werden?

    Zur Nachreichung von Unterlagen gibt es folgende Möglichkeiten:

    • Sie reichen die Unterlagen wie auch den Antrag über das Bayernportal ein, die Unterlagen sind damit digital unterzeichnet,
    • Sie schicken uns die gescannten und unterschriebenen Unterlagen per Mail an [email protected] oder an den im Anschreiben genannten Mitarbeiter oder
    • Sie reichen die Unterlagen bei uns in Papier ein.
  • Wie kann ich den Standsicherheitsnachweis, Brandschutznachweis oder weitere Nachweise einreichen?

    Leider besteht nicht die Möglichkeit, sämtliche Nachweise digital über das Bayern-Portal einzureichen. Die Nachweise der Standsicherheit, des Brandschutzes und die Bestätigung nach Art. 78 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 BayBO können daher neben der bisher gängigen Einreichung in Papierform auch als elektronisches Abbild (=Scan) des vom Ersteller unterschriebenen Originals abgegeben werden.

    Bitte beachten Sie auch hier, dass das Landratsamt jederzeit die Vorlage im Original verlangen kann.

  • Wie erhalte ich meinen Bescheid, wenn ich nur digital eingereicht habe?

    Als Bauherr erhalten Sie von uns mit Eingang Ihres Bauantrags einen Online-Zugang zu unserem Bauportal. Hier wird Ihnen auch der Genehmigungsbescheid zu Verfügung gestellt und Sie können sich diesen herunterladen. Ergänzend werden Ihnen jedoch so wichtige Bescheide wie eine Baugenehmigung auch in Papier gemeinsam mit einem Satz der Pläne selbst zugestellt.

  • Entstehen dem Entwurfsverfasser oder dem Bauherrn zusätzliche Kosten durch das Online-Verfahren?

    Nein. Die Nutzung des Bayernportals und des Online-Antragstellungs-Portals ist ein für die Bürger kostenloses Angebot der Bayerischen Staatsregierung. Für die Baugenehmigung werden unverändert Kosten nach dem Kostengesetz in Verbindung mit dem Kostenverzeichnis erhoben.

Direkt zum
BauPortal

Hier können Sie Informationen zu Ihrem Bauantrag einsehen. Die Zugangsdaten erhalten Sie nach Antragstellung von uns per Post.