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Umschreibung zugelassener Fahrzeuge innerhalb des Landkreises

Folgende Unterlagen benötigen Sie zur Zulassung Ihres Fahrzeuges:

  • Gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift oder Reisepass des Halters (gut lesbare Kopie, Vorder-u. Rückseite)
  • Zulassung auf juristische Personen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Gesellschaftsvertrag (Gesellschaft des bürgerlichen Rechts), Vereinsregisterauszug usw., Ausweis/e der vertretungsberechtigten Person/en
  • Versicherungsbestätigung (7-stelliger Code zum Abruf bei der Zulassung, EVB-Nummer)
  • Fahrzeugbrief und –schein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
  • Prüfbericht einer gültigen Hauptuntersuchung (bei best. Fahrzeugen auch Vorlage der Sicherheitsprüfung), sofern kein Stempel der HU im Schein bzw. in der Zulassungsbescheinigung Teil I
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
  • Vollmacht für Beauftragte, bei Minderjährigen Einwilligung beider Elternteile mit Benennung eines Zustellvertreters und Personalausweis beider Elternteile (auch gut lesbare Kopie)
  • bei Wechsel der Kennzeichenkombination die bisherigen Kennzeichenschilder mitbringen

Für weitere Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne zur Verfügung.

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Kontakte:
Infotelefon: 0911 / 97 73 - 30 33
Faxnummer: 0911 / 97 73 - 13 62
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