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Wiederzulassung eines gelöschten Fahrzeuges

Folgende Unterlagen benötigen Sie zur Zulassung Ihres Fahrzeuges:

  • Identitätsnachweis des Fahrzeughalters im Original (z.B. Personalausweis, Reisepass)
  • Bei Firmen (juristische Personen) Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung und Identitätsnachweis des Geschäftsführers im Original (z.B. Personalausweis, Reisepass)
  • Versicherungsbestätigung gem. § 23 Abs. 1 FZV (seit 01.04.2008 elektronische Versicherungsbestätigung mit Referenznummer)
  • Kfz-Brief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Kfz.-Schein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I (bei vor dem 01.10.2005 stillgelegten Fahrzeugen: Abmeldebescheinigung)
  • Bescheinigung über Abgasuntersuchung (soweit für das Fahrzeug vorgeschrieben)
  • Prüfbericht über eine gültige Hauptuntersuchung
  • Die bisherigen Kennzeichenschilder (wenn die Kennzeichen bei der Außerbetriebsetzung für die Wiederzulassung reserviert wurden)
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
  • Vollmacht für Beauftragte, bei Minderjährigen Einwilligung beider Elternteile mit Benennung eines Zustellvertreters

Hinweis:

Bei Fahrzeugen, die länger als 7 Jahre außer Betrieb gesetzt waren, die Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief, ZBII, Betriebserlaubnis) noch vorhanden sind, wird eine Bestätigung eines amtlich anerkannten Sachverständigen benötigt, dass das Fahrzeug sich noch im gleichen Zustand befindet plus einer gültigen HU Abnahme.

Bei Fahrzeugen, die länger als 7 Jahre abgemeldet sind und keine gültige Betriebserlaubnis mehr vorhanden ist (Fahrzeugbrief, ZBII in Verlust) muss nach §21 StVZO ein Vollgutachten beim TÜV gemacht werden.

Zusätzlich ist eine Bestätigung des neuen Fahrzeughalters, dass keine Dokumente mehr vorhanden sind erforderlich.

Für weitere Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne zur Verfügung.

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Kontakte:
Infotelefon: 0911 / 97 73 - 30 33
Faxnummer: 0911 / 97 73 - 13 62
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