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Zulassung eines gebrauchten Fahrzeuges aus dem Ausland

Folgende Unterlagen benötigen Sie zur Zulassung Ihres neuen Fahrzeuges:

  • Gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift oder Reisepass des Halters (gut lesbare Kopie, Vorder- und Rückseite)
  • Bei Firmen (juristische Personen) Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung und Identitätsnachweis des Geschäftsführers im Original (z.B. Personalausweis, Reisepass)
  • Versicherungsbestätigung (7-stelliger Code zum Abruf bei der Zulassung, EVB-Nummer)
  • Ausländische Fahrzeugpapiere und zusätzlich EG-Typgenehmigung (COC-Papier), sowie TÜV-Bericht
  • Ausländische Kennzeichen (falls Fahrzeug noch zugelassen)
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung (nicht erforderlich bei Fahrzeugen aus EU-Mitgliedsstaaten)
  • Umsatzsteuererklärung (erforderlich bei Fahrzeugen aus EU-Mitgliedsstaaten, deren Erstzulassung nicht länger als 6 Monate zurückliegt oder die Laufleistung nicht mehr als 6000 km beträgt)
  • Technisches Gutachten gem. § 21 StVZO oder EU-Typgenehmigung
  • Kaufvertrag
  • Vorführung des Fahrzeuges zur Fahrzeug-Identnummer-Prüfung (entfällt bei Abnahme nach §21 StVZO)
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
  • Vollmacht für Beauftragte, bei Minderjährigen Einwilligung beider Elternteile mit Benennung eines Zustellvertreters

Für weitere Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne zur Verfügung.

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Infotelefon: 0911 / 97 73 - 30 33
Faxnummer: 0911 / 97 73 - 13 62
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