7-Tage-Inzidenz über 100: Änderungen für Betrieb von Schulen und Kindertageseinrichtungen
Im Betrieb von Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierte Spielgruppen für Kinder:
In der Jahrgangsstufe 4 der Grundschulen, der Jahrgangsstufe 11 der Gymnasien und der Fachoberschulen sowie in Abschlussklassen findet ab Montag, 12.04.2021, Präsenzunterricht, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann, oder Wechselunterricht statt. An allen übrigen Schularten und Jahrgangsstufen findet Distanzunterricht statt.
Am Präsenzunterricht und an Präsenzphasen des Wechselunterrichts dürfen nur Schülerinnen und Schüler teilnehmen, die zu Beginn des Schultages über ein schriftliches oder elektronisches negatives Ergebnis eines PCR- oder POC-Antigentests in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 verfügen und auf Anforderung der Lehrkraft vorweisen oder in der Schule unter Aufsicht einen Selbsttest mit negativem Ergebnis vorgenommen haben. Die dem Testergebnis zu Grunde liegende Testung oder der in der Schule vorgenommene Selbsttest dürfen höchstens 24 Stunden vor dem Beginn des jeweiligen Schultags vorgenommen worden sein. Soweit Tests in der Schule vorgenommen werden, verarbeitet die Schule das Testergebnis ausschließlich für den schulischen Zweck der Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichts; eine Übermittlung an Dritte findet nicht statt. Das Testergebnis wird höchstens 14 Tage aufbewahrt.
Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierten Spielgruppen für Kinder sind geschlossen; Regelungen zur Notbetreuung werden vom Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales im Benehmen mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege durch Bekanntmachung erlassen.
Alle weiteren Änderungen sowie genauere Informationen zu den Neuerungen sind in der amtlichen Bekanntmachung des Landkreises Fürth zu finden (Öffentliche Bekanntmachungen - Landkreis Fürth (landkreis-fuerth.de)).
Diese Regelungen gelten im Landkreis Fürth vom 12.04.2021. bis zum 18.04.2021.
Die nächste amtliche Bekanntmachung zur Bestimmung der Inzidenzeinstufung erfolgt planmäßig am 16.04.2021.
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