Jugendschöffen für den Landkreis Fürth gesucht
Die Aufgabe eines Jugendschöffen besteht darin, in Strafverfahren mit Jugendlichen und jungen Volljährigen die Richter beim Jugendschöffengericht am Amtsgericht Fürth und bei der Jugendkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth zu unterstützen.
Die Wahl der Jugendschöffen erfolgt für fünf Jahre. Das verantwortungsvolle Amt eines Jugendschöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Urteilsfähigkeit, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - gesundheitliche Eignung.
Die Bewerber/innen mit Wohnsitz im Landkreis Fürth müssen am 01.01.2024 mindestens 25 Jahre alt sein (höchstens 69 Jahre), die deutsche Staatsangehörigkeit haben sowie die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Des Weiteren sollen sie erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.
Wer sich für das Ehrenamt eines Jugendschöffen interessiert und die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt, kann sich bis zum 19.02.2023 mittels eines Bewerbungsformulars beim Kreisjugendamt Fürth für die Aufnahme in eine Vorschlagsliste bewerben. Dieses Formular steht zum Herunterladen auf der Homepage des Landkreises Fürth www.landkreis-fuerth.de oder unter www.schoeffenwahl.de zur Verfügung.
Neben den allgemeinen Angaben (Familienname, Geburtsname, Vorname, Familienstand, Geburtsdatum und -ort, Anschrift, Telefonnummer) werden auch Angaben zum Beruf, zur Staatsangehörigkeit, zur erzieherischen Befähigung und zu den Erfahrungen im Umgang mit Kindern/Jugendlichen benötigt.
Für die derzeit tätigen Jugendschöffen ist es wichtig zu wissen, dass aufgrund einer Gesetzesänderung die Begrenzung der Schöffentätigkeit auf maximal zwei aufeinander folgende Amtszeiten weggefallen ist.
Die Bewerbungen sind bis spätestens 19.02.2023 an das Landratsamt Fürth - Kreisjugendamt -, Postfach 1407, 90507 Zirndorf zu richten. Für Rückfragen steht Ihnen das Jugendamt telefonisch unter Tel.: 0911 / 9773 – 1251 oder -1252 zur Verfügung.
Die eingehenden Bewerbungen werden gesammelt dem Jugendhilfeausschuss vorgelegt, der in seiner nächsten Sitzung mit Zustimmung von zwei Dritteln der stimmberechtigten Mitglieder eine Vorschlagsliste für das Gericht erstellen wird.
Mehr Informationen zur Jugendschöffenwahl finden Sie hier (pdf-Dokument).
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