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Wespen- und Hornissenberater für den Landkreis Fürth

Marcus Bezold erläutert Landrat Matthias Dießl den Aufbau eines Hornissennestes

Marcus Bezold wird zum ehrenamtlichen Berater bestellt.

Im Garten, auf der Terrasse oder auf dem Balkon. Wespen und Hornissen begegnet man aufgrund des warmen und relativ trockenen Frühjahres und vor allem des heißen Sommers in diesen Monaten recht häufig. Immer wieder kommt es deshalb auch zu Problemen mit Wespen- und Hornissennestern in besiedelten Gebieten. Doch was ist zu tun, wenn ein solches Nest entdeckt wird?

Im Landkreis Fürth gibt es für genau diese und ähnliche Fragen nun einen ehrenamtlichen Wespen- und Hornissenberater. Marcus Bezold steht Betroffenen ab sofort als ehrenamtlicher Berater zur Verfügung.

„Hornissen verzeichneten in vielen Regionen einen Populationsrückgang, sind deshalb besonders geschützt und dürfen grundsätzlich nicht getötet werden. Auch Wespen unterliegen dem allgemeinen Artenschutz Ein Wespennest ohne vernünftigen Grund zu entfernen ist nicht erlaubt. Für die Beseitigung eines Hornissennestes ist gar ein Bescheid der Unteren Naturschutzbehörde notwendig“ so Landrat Matthias Dießl und weiter „gerade auf Flächen, die von Kindern und Senioren genutzt werden schränkt ein Hornissen- oder Wespennest oft den Lebensbereich ein. Wenden Sie sich in einer solchen oder ähnlichen Situation deshalb an die Untere Naturschutzbehörde.“

Diese steht in direktem Kontakt zu Herrn Bezold. Bei Bekanntwerden eines störenden Hornissen- oder Wespennestes wird der Berater verständigt. Er schätzt die Situation vor Ort ein und berät die Betroffenen. Präventiv- bzw. Alternativmaßnahmen zur Beseitigung eines Nestes gehören dabei genauso zur Beratung, wie auch der richtige Umgang mit Wespen und Hornissen.
Anschließend beurteilt Herr Bezold die Situation und entscheidet gemeinsam mit der Unteren Naturschutzbehörde über das weitere Vorgehen.
Muss das Nest tatsächlich entfernt werden oder wäre eine Umsiedlung erfolgsversprechend? Ist das Nest eine unzumutbare Belastung? Je nach Einschätzung und Entscheidung werden die Betroffenen dann von der Unteren Naturschutzbehörde über das weitere Vorgehen informiert.

Die Ansprechpartner aus der Unteren Naturschutzbehörde erreichen Sie telefonisch unter (0911) 9773 1419 oder per Mail [email protected].

Der Landrat bedankte sich bei Herrn Bezold für die Übernahme dieser wichtigen Aufgabe und wünscht ihm für seine ehrenamtliche Tätigkeit viel Erfolg.