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Kriegsopferfürsorge
Anspruchsberechtigter Personenkreis
Der anspruchsberechtigte Personenkreis umfasst u. a.:
- Beschädigte, die eine Grundrente nach § 31 BVG beziehen oder einen Anspruch auf Heilbehandlung nach § 10 Abs. 1 BVG haben,
- Hinterbliebene, die Leistungen nach §§ 38 ff. BVG beziehen (Witwen, Witwer, Lebenspartner/innen, Waisen, Elternpaare und Elternteile).
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Kontakt
Herr Hinrichs
Telefon: 0911/9773 - 1230
Telefax: 0911/9773 - 1223
e-Mail: [email protected]
Dienststelle Fürth, Zimmer 2.08